13.03.2024, Nordrhein-Westfalen, Münster: Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit de data-portal-copyright=
Im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bereits an zwei Tagen im März verhandelt. Ein Urteil gab es nicht – aber 13 neue Termine.
Nach einer rund vierwöchigen Unterbrechung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstagmorgen die mündliche Verhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz fortgesetzt.
Das Gericht hatte am 12. und 13. März nach zahlreichen von den AfD-Anwälten gestellten Befangenheits- und Beweisanträgen unterbrochen. Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Gerald Buck 13 neue Termine angesetzt, um das geplante Programm abzuarbeiten. Für die Fortsetzung hat die AfD 457 neue Beweisanträge beim OVG eingereicht.
Vom AfD-Bundesvorstand nehmen Peter Boehringer und Maximilian Krah an der mündlichen Verhandlung teil. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
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