Hessen verbietet Gendern in der Verwaltung

Nach Bayern verbietet auch die CDU-geführte Regierung in Hessen Verwaltungsmitarbeitenden grammatikalische Zeichen wie Sternchen und das Binnen-I. Das solle die Verwaltung »bürgernah« machen.

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Hessen verbietet Gendern in der Verwaltung

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat Gendersprache in der Landesverwaltung verboten. Nicht mehr erlaubt sind Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen zur Kennzeichnung mehrerer Geschlechter in einem Wort. »Zu einer bürgernahen Verwaltung gehört auch eine einheitliche und verständliche Sprache«, teilte die Staatskanzlei in Wiesbaden am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Mit einer neuen Dienstanweisung des Ministerpräsidenten werde daher für alle Stellen der Landesverwaltung einheitlich festgelegt, wie eine geschlechtergerechte und verständliche Sprache aussehe.

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»Nicht länger erlaubt sind verkürzte Formen mit Sonderzeichen wie beispielsweise dem Genderstern, dem Doppelpunkt und dem Binnen-I.« Grundlage seien die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung. Zuvor hatten mehrere Medien über die Veröffentlichung der Verordnung berichtet.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte sich zuletzt Mitte Dezember 2023 erneut dagegen ausgesprochen, Gender-Sonderzeichen in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Das Gremium wies darauf hin, dass es sich hier um »grundlegende Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie« handle.

Neutrale Formulierungen wie »Fachkräfte« bleiben erlaubt

Laut Dienstanweisung des hessischen Ministerpräsidenten kann einer geschlechtergerechten Sprache künftig Rechnung getragen werden, indem sowohl die weibliche als auch die männliche Form genannt werden. Dabei soll die weibliche Form vorangestellt werden. Auch Umschreibungen, die die Geschlechter nicht ausdrücklich benennen, sind möglich. Dazu zählt etwa der Begriff »Fachkräfte«, erläuterte die Staatskanzlei.

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es: »Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt.«

Erst vergangene Woche hatte Bayern das Gendern in Behörden, Universitäten und Schulen verboten. Sonderzeichen zum Gendern seien »eine ideologisch geprägte Sprache«, die »eine exkludierende Wirkung« hätten, hieß es vom Chef der Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU) dazu. In Baden-Württemberg hatte die Koalition aus Grünen und CDU ebenfalls entschieden, Gendersprache in Landesbehörden zu verbieten.

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