EY: Prüfung bei Wirecard „sehr fahrlässig“, aber nicht kriminell, ergibt Apas-Untersuchung

Die Wirtschaftsprüfer von EY sollen bei Wirecard teils grob fahrlässig gehandelt, aber keine kriminelle Absicht gehabt haben. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung der deutschen Aufsichtsbehörde Apas. Bei EY zeigt man sich angeblich zufrieden darüber.

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EY: Prüfung bei Wirecard „sehr fahrlässig“, aber nicht kriminell, ergibt Apas-Untersuchung

Die Prüfungen des Zahlungsdienstleisters Wirecard durch EY waren „mindestens“ fahrlässig und teilweise grob fahrlässig, wie eine Untersuchung der deutschen Abschlussprüferaufsicht (Apas) ergeben hat. Das berichtet die Zeitung „Financial Times” unter Berufung auf Personen, die Einzelheiten der Untersuchung kennen.

Die Behörde unterstellt den Wirtschaftsprüfern von EY allerdings keine kriminelle Absicht. Bei dem Unternehmen habe man deswegen erleichtert auf das Ergebnis der Untersuchung reagiert, wie Insider berichten. EY sei „recht zufrieden“. Sowohl EY als auch Apas lehnten einen Kommentar ab.

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Apas verhängt Geldstrafe und Prüfverbot

Die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und krimineller Absicht ist für EY von großer Bedeutung. Bei strafrechtlichem Fehlverhalten, etwa wissentlich und vorsätzlich sachlich falsche Prüftestate zu erteilen, drohen in Deutschland bis zu drei Jahre Haft. Zudem droht EY, unbegrenzt für Schadenersatzansprüche von Wirecards Insolvenzverwalter und früheren Aktionären haften zu müssen. Sollte dem Wirtschaftsprüfer vor Gericht jedoch keine kriminelle Absicht nachgewiesen werden, so wäre die Haftung laut „FT“ auf 4 Millionen Euro begrenzt.

EY hatte im vergangenen Jahr gegen eine von Apas verhängte Strafe von 500.000 Euro und ein zweijähriges Prüfverbot in Deutschland Einspruch erhoben. Diesen soll EY wegen des aus EY-Sicht guten Ergebnis der Apas-Untersuchung inzwischen zurückgenommen haben. Man sei zwar nicht mit allen Ergebnissen der Untersuchung einverstanden, aber akzeptiere die Strafen, um das Verfahren abzuschließen, erklärte EY.

Zur Erinnerung: EY-Prüfer hatten über Jahre die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters Wirecard ohne Beanstandung durchgewinkt. Trotz massiver Hinweise, dass die in den testierten Bilanzen ausgewiesenen Milliardensummen auf asiatischen Treuhandkonten nie existierten. Die Buchprüfer von EY gelten seither in deutschen Aufsichtsräten als schwer vermittelbar. Seit Wirecard im Sommer 2020 zusammenbrach, holte EY hierzulande kein prestigeträchtiges Mandat.

Das Unternehmen verlor in den vergangenen vier Jahren erhebliche Marktanteile, die es ab 2026, wenn das Verbot ausläuft, zurückgewinnen will.

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