Eilverfahren: Höchstgericht stoppt Bau von LNG-Pipeline vor Rügen

eilverfahren: höchstgericht stoppt bau von lng-pipeline vor rügen

18.12.2023, Mecklenburg-Vorpommern, Mukran: Ein Mitarbeiter prüft eine tonnenschwere Rohre für den Einspeisepunkt der 50 Kilometer langen Anbindungsleitung von Mukran bis zum Festland.

Auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Bundesverwaltungsgericht heute dem Gasnetzbetreiber Gascade aufgetragen, die Bauarbeiten an der Anschlusspipeline für das LNG-Terminal Rügen vorläufig zu stoppen. Gascade wollte im Bereich des Greifswalder Bodden gleich an mehreren Unterwasserbaustellen die Pipeline mit Sediment und Steinen abdecken. Für den Zeitraum von Januar bis Mai gilt wegen Laichzeit des Herings sowie Vogelrastzeit jedoch eigentlich ein absolutes Bauverbot. Gascade hatte dafür beim Bergamt Stralsund eine Ausnahme beantragt und auch eine Erlaubnis erhalten. Dagegen war die DUH vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einem Eilantrag vorgegangen. Mit dem Auftrag an Gascade, die Bauarbeiten vorläufig einzustellen, ist das Gericht nun dem Antrag der DUH gefolgt.

„Das ist eine großartige Nachricht für uns“, sagte Karsten Schneider, parteiloser Bürgermeister der Gemeinde Binz, der gegen das LNG-Terminal kämpft, der Berliner Zeitung. „Wir haben heute einen ersten Erfolg errungen.“

Am Abend findet in Sassnitz eine Bürgerversammlung statt, auf der über die Zulassung eines zweiten Bürgerbegehrens der Sassnitzer LNG-Gegner entschieden werden soll.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH sagte laut Mitteilung, der vorläufige Baustopp sei „ein Etappensieg für Natur- und Klimaschutz“. Die gewonnene Zeit müsse nun genutzt werden, „das Projekt grundsätzlich zu überdenken“. Es sei längst klar, „dass das LNG-Terminal Rügen keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten wird“. Die ökologische Belastung aus dem Projekt wachse. Die DUH fordert die Bundes- und Landesregierung auf, „dieses unnötige LNG-Terminal endlich abzusagen“.

Die vom Betreiber Gascade geplanten Bauarbeiten hätten umfangreichen Schiffsverkehr mit hohen Unterwasserschall-Emissionen sowie Schütt- und Baggerarbeiten mit einer erheblichen Trübung des Wassers bedeutet. Und dies genau in dem Bereich, den der Ostseehering für die Einwanderung in sein wichtigstes Laichgebiet im Greifswalder Bodden durchqueren muss. Unterstützung hatte die DUH in ihrer Argumentation vom bundeseigenen Thünen-Institut für Ostseefischerei erhalten: Laut diesem kann alleine ein Baustopp negative Auswirkungen auf das Laichgeschehen des Herings ausschließen. Mit den Arbeiten hatte Gascade in den vergangenen Tagen bereits begonnen.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, sagte, die vorläufige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei Rückenwind „für unser rechtliches Vorgehen gegen die LNG-Projekte an Nord- und Ostsee.“ Mit gut gefüllten Gasspeichern und der erfolgten Inbetriebnahme der ersten LNG-Terminals an der Nordsee sei der energiepolitische Nutzen weiterer Projekte mehr als zweifelhaft. Daraus müsse jetzt auch die Bundesregierung Konsequenzen ziehen: „Die Planung weiterer Überkapazitäten muss gestoppt und weitere LNG-Projekte abgesagt werden.“ Dies gelte an erster Stelle „für das unsinnige Projekt auf Rügen“. Auch gegen zusätzliche LNG-Projekte will die DUH weiter klagen, wenn die Bundesregierung ihre Pläne nicht korrigieren sollte.

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