Dürfen E-Autos aus Privatgaragen verbannt werden? Neues Urteil schafft jetzt Klarheit
Dürfen E-Autos aus privaten Garagen verbannt werden? Das Urteil des Amtsgericht in Wiesbaden klärt auf. Mehr erfahren Sie hier.
Elektroautos gehören mittlerweile zum alltäglichen Straßenverkehr. Angeblich geht von Elektrofahrzeugen eine erhöhte Brandgefahr aus, weshalb die Frage aufkommt, ob Elektroautos in privaten Garagen verboten werden dürfen. Das Amtsgericht Wiesbaden gibt nun eine konkrete Antwort: Elektroautos dürfen in privaten Garagen nicht verboten werden.
In dem verhandelten Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft versucht, Elektroautos aus der Gemeinschaftsgarage auszuschließen. Die Eigentümerin des Autos klagte dagegen und gewann.
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Ausnahmen der E-Auto-Regelung für öffentliche Parkhäuser
Zu sehen ist eine Garage voller Autos.
Ein Richter stellte fest, dass der Eigentümer laut Gesetz einen Anspruch auf eine Ladestation und die entsprechenden baulichen Maßnahmen hat. Dies könne nicht durch ein Parkverbot umgangen werden. Experten der Dekra betonen, dass von E-Autos keine erhöhte Brandgefahr ausgeht.
In öffentlichen Parkhäusern können E-Autos dagegen unter Umständen verboten werden. Einige Parkhäuser haben dies bereits ab 2021 umgesetzt und gewähren Elektroautos oder Hybridfahrzeugen keine Einfahrt.
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