Diesel-Skandal: Klage gegen Mercedes erfolgreich
Das OLG Stuttgart urteilt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Dieselmotoren waren. Für Verbraucherschützer ist das aber nur ein Teilerfolg.
Mercedes-Benz hat in einigen Autos mit Dieselmotor unzulässige Abschalteinrichtungen in die Abgasnachbehandlung eingebaut. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, das der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann verkündete. Damit haben sich Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Diesel-Skandals gegen Mercedes eingereicht hatten.
Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. “Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht”, sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden sich dagegen verteidigen.
In der Musterklage hatten sich Verbraucherschützer auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp von Mercedes konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Nach Auffassung des KBA hatte Mercedes in diesen Autos unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und so die Nachbehandlung von Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe damals bestritten.
Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war zunächst offen. Der Klage hatten sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) rund 2800 Menschen angeschlossen. Allerdings wies die Kammer Teile der Klage auch ab. Zudem können sowohl die Verbraucherschützer als auch Mercedes noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn das Urteil dort Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun.
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