Das Milliardenrisiko in Leipzig: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Rügener LNG-Terminal

Zwei Umweltverbände haben vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen neue fossile Infrastruktur auf der Ferieninsel geklagt. Das Risiko für den Steuerzahler ist groß.

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Die fast 300 Meter lange „Energos Power“ dient auf Mukran als schwimmendes LNG-Terminal

Die Genehmigung für das LNG-Terminal im Hafen Mukran auf Rügen übergab Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) am 10. April persönlich an Stephan Knabe und Ingo Wagner. Die beiden Köpfe hinter der Betreiberfirma Deutsche Regas wollen nun bereits ab Mitte Mai mit dem Regelbetrieb starten.

Dann soll das schwimmende LNG-Terminal auf der Urlaubsinsel Flüssiggas von Tankschiffen aufnehmen und regasifizieren. Bis zu 13,5 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr will das Unternehmen künftig über eine 50 Kilometer lange Pipeline durch den Greifswalder Bodden nach Lubmin auf dem Festland pumpen, wo es in das deutsche Gasnetz eingespeist wird.

Gut zwei Jahre nach Beginn des Ukraine-Kriegs stellt die neu gegründete, sehr kleine Deutsche Regas damit bereits die zweite LNG-Anlandestation an der deutschen Ostseeküste fertig – nach einem schwimmenden Terminal vor Lubmin, das nun ebenfalls in den Hafen von Mukran verlegt werden soll. Von einem „beeindruckendem Tempo“, sprach Ingo Wagner bei der Übergabe.

Derzeit kein Gasmangel in Deutschland

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Umweltverband Nabu halten das beeindruckende Tempo jedoch schlicht für rechtswidrig. Denn Pipeline und LNG-Terminal konnten nur so schnell gebaut werden, weil auf eine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde. Begründet wurden das mit einer drohenden Gasmangellage.

Die DUH kann diese nicht erkennen. „Die Gasversorgung in Deutschland ist gesichert. Es braucht die Infrastruktur nicht“, sagt Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der DUH. DUH und Nabu wollen nun gegen das Terminal klagen. Bereits seit geraumer Zeit gehen die beiden Umweltverbände zudem gegen den Bau der Pipeline nach Lubmin vor. Diesen Donnerstag verhandelt darüber jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Entscheidung bereits am Donnerstag ist laut Prozessteilnehmern möglich.

Nachdem Eilverfahren ohne Erfolg geblieben waren, rechnet sich Cornelia Ziehm, die Anwältin der Deutschen Umwelthilfe, diesmal größere Chancen aus. Es habe stets geheißen, dass das Terminal benötigt werde, um eine Gasmangellage im Winter 2022/23 zu verhindern. Doch nun sei der Winter vorbei, sagt sie.

Haben DUH und Nabu in Leipzig Erfolg, wäre der Betreiber der Pipeline, die Gascade, verpflichtet, diese zurückzubauen. Es müsse jedoch geprüft werden, ob der Schaden für die Tiere und Pflanzen im Greifswalder Bodden durch einen Rückbau nicht größer sei, sagt Sascha Müller-Kraenner.

Den Steuerzahler käme eine Niederlage der Genehmigungsbehörde, des Bergamtes Stralsund, teuer. Der Bund hat dem Pipelinebauer Gascade für den LNG-Standort in Mukran eine Garantie in Höhe von 1,378 Milliarden Euro bereitgestellt. Das geht aus einem Bericht des Wirtschaftsministeriums an den Haushaltsausschuss vor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Im Wirtschaftsministerium sieht man das Leipziger Verfahren jedoch gelassen. „Die Bundesregierung erwartet, Stand heute, keine negativen Auswirkungen auf die Gasversorgungssicherheit“, heißt es in dem Bericht.

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