Das gibte es über Balkonkraftwerke zu wissen

das gibte es über balkonkraftwerke zu wissen

Es wird deutlich leichter, sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen.

Nach monatelanger Verzögerung im Kabinett werden Bundestag und Bundesrat am Freitag aller Voraussicht nach das Solarpaket 1 verabschiedet. Damit werden das Erneuerbare-Energien-Gesetz und weitere Vorschriften geändert, die den Ausbau der Solarenergie vereinfachen sollen. Für Verbraucher besonders interessant: Auch die Installation von Mini-Solaranlagen, die in den vergangenen Monaten einen regelrechten Boom erlebten, wird deutlich erleichtert.

Die Bundesregierung möchte damit eine niedrigschwellige Teilhabe an der Energiewende fördern. 463.000 „Balkonkraftwerke“ sind in Deutschland schon installiert, geht aus einer aktuellen Abfrage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervor. Damit sind Mini-Solaranlagen gemeint, die meist aus ein oder zwei Modulen bestehen und an der Brüstung des Balkons aufgehängt werden können. Theoretisch ist auch die Anbringung im eigenen Garten, auf einer Dachfläche vor dem Fenster oder an einer Außenwand möglich. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie funktionieren Steckersolargeräte?

Standardmodule sind etwa 1 mal 1,80 Meter groß, wiegen zwischen 5 und 20 Kilogramm und haben eine Nennleistung zwischen 350 und 420 Watt. Mit ein wenig Geschick lassen sie sich selbst montieren, sodass es keines Handwerkers bedarf. Hinzu kommt ein Wechselrichter, also ein kleines Gerät, welches in das Solarmodul integriert oder am Modulrahmen befestigt ist. Dieses wandelt den Gleichstrom, den das Solarmodul aus dem Sonnenlicht erzeugt, in Wechselstrom um.

Hier waren bislang maximal 600 Watt Anschlussleistung erlaubt, demnächst sind es 800 Watt. Vom Wechselrichter führt ein Stromkabel zu einer Außensteckdose, wo der Strom in die Stromleitung eingespeist wird. Mit Hilfe eines Messgeräts lässt sich ablesen, wie viel Strom aktuell produziert wird.

Brauche ich zusätzlich noch einen Vertrag mit einem Stromversorger?

Ja! An sonnigen Tagen lässt sich mit dem selbst erzeugten Strom ein Teil des Eigenbedarfs abdecken. Alte Stromzähler, deren Verwendung künftig auch erlaubt ist, laufen dann einfach rückwärts. Allerdings werden Steckersolargeräte meist ohne Batteriespeicher verbaut, sodass sie nachts keinen Strom liefern können. Deshalb bleibt weiter zwingend ein Anschluss an das öffentliche Netz notwendig.

Was kostet so ein Gerät?

Seit Januar 2023 wird keine Umsatzsteuer mehr auf Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fällig, auch nicht auf Steckersolargeräte. Ein Standardmodul ist in Baumärkten, Elektrofachgeschäften oder Onlineshops für 350 bis 600 Euro erhältlich. Zudem zahlen einige Städte, Gemeinden und Bundesländer Zuschüsse zu den Anschaffungskosten. In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zum Beispiel erhalten Mieter und teilweise auch Eigentümer pauschal bis zu 500 Euro zum Kauf dazu.

Für wen lohnt sich die Anschaffung?

Neben den Kosten für den Kauf und dem Strompreis des eigenen Versorgers hängt die Wirtschaftlichkeit einer Mini-Solaranlage auch von der Himmelsrichtung des Balkons, der Neigung des Moduls und der Verschattung ab, die durch gegenüberliegende Gebäude oder Bäume entstehen kann. Besonders sinnvoll ist die Montage an Süd-Balkonen mit einer Neigung von 30 bis 40 Grad – beim Kauf ist darauf zu achten, dass sich die Halterung auch tatsächlich kippen lässt. Denn das können längst nicht alle Modelle, ergab in dieser Woche eine Auswertung der „Stiftung Warentest“.

Mit einem Online-Simulator der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin kann man bewerten, ob sich eine Anschaffung für die eigene Wohnung rechnet. Demnach amortisiert sich der Kauf eines 300-Watt-Moduls zu 400 Euro für eine alleinlebende Person mit einem Stromverbrauch von 1500 Kilowattstunden zu je 31 Cent, 90 Grad Anstellwinkel, einer Ausrichtung nach Südwest und einer leichten Verschattung nach 10 Jahren. Die Person kann mit etwa 180 Kilowattstunden erzeugtem Strom im Jahr rechnen.

Was müssen Wohnungseigentümer und Mieter bei der Anmeldung beachten?

Käufer müssen ihr Steckersolargerät innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden, dazu gibt es seit dem 1. April schon eine vereinfachte Eingabemaske. Hier werden nur noch Daten zur Inbetriebnahme, der Gesamtleistung der Module, des Wechselrichters und der Zählernummer verlangt. Dies ist in 15 bis 20 Minuten erledigt. Mit dem Solarpaket entfällt nun auch die bislang noch notwendige Meldung beim Netzbetreiber.

Welche Rolle spielen Balkonkraftwerke im Energiesystem?

Einen doch eher geringen. Aktuell sind in Deutschland Solaranlagen mit einer Nettoleistung von 85 Gigawatt installiert, bis 2030 sollen es nach dem Willen der Bundesregierung 215 Gigawatt sein. Die bei der Netzagentur registrierten Geräte tragen dazu bislang nur 0,4 Gigawatt bei.

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