Co-Ownership: Wenn Ihnen das Ferienhaus nur anteilig gehört

co-ownership: wenn ihnen das ferienhaus nur anteilig gehört

Eine Ferienwohnung kann man auch mit anderen zusammen kaufen. Die Nutzung sollte dann aber klar geregelt sein.

Wer eine Ferienimmobilie kauft, um sie einerseits selbst zu nutzen und sie andererseits zu vermieten, muss zu einigen Zugeständnissen bereit sein. Denn sie zur besten Urlaubszeit selbst zu belegen, würde bedeuten, auf wichtige Einnahmen zu verzichten. Noch schwieriger wird der Spagat, wenn man die Immobilie nicht alleine, sondern mit anderen zusammen erwirbt – Stichwort Co-Ownership (Miteigentum).

Ein solches Modell, bei dem man zum Beispiel nur ein Achtel Anteil eines Ferienhauses erwirbt, wird insbesondere in beliebten Urlaubsregionen angeboten. Der Vorteil ist klar: Man muss deutlich weniger Geld aufwenden. Der Nachteil: Es müssen die Interessen von acht unterschiedlichen Parteien unter einen Hut gebracht werden, gibt der Deutsche Ferienhausverband (DFV) zu bedenken. Nicht selten sogar von Parteien, die sich untereinander gar nicht kennen.

Preis für den vergleichsweise geringen Kapitalaufwand ist hoch

Damit es nicht zu Missverständnissen komme, müssten beispielsweise Nutzungszeiten sowie Verwaltungs- und Instandsetzungsaufgaben klar geregelt sein, so der DFV. Ist der Wunschzeitraum für den eigenen Urlaub nicht mehr frei, könne das durchaus frustrieren.

Und dieses Szenario ist alles andere als unwahrscheinlich. Immerhin steht den beispielsweise acht Miteigentümern die Immobilie innerhalb eines Jahres lediglich für rund 45 Tage zur Verfügung. Nur in dieser Zeit können sie das Objekt dann entweder selbst nutzen oder vermieten. Diese Überlegungen sollten Interessierte unbedingt in ihre Entscheidung einfließen lassen. Immerhin koste die Anschaffung selbst in einer Miteigentümerschaft laut DFV im Schnitt 150 000 Euro.

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