Camper sollen Drosten beleidigt haben: Urteil möglich

camper sollen drosten beleidigt haben: urteil möglich

Die drei Angeklagten im Prozess wegen mutmaßlicher Beleidigung von Drosten mit ihren Anwälten.

Die Beschimpfung des bekannten Virologen Christian Drosten durch Leute auf einem Campingplatz im Sommer 2022 ist nach Schilderung der Staatsanwaltschaft extrem gewesen. Worte wie «Massenmörder» und «größter Verbrecher aller Zeiten» seien dem Wissenschaftler auf dem Platz entgegengeschleudert worden, selbst als er mit seinem damals vierjährigen Sohn unterwegs war. Drei Camper – ein Mann und zwei Frauen – sitzen auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Waren, wo am Dienstag (13.00 Uhr) der zweite und zumindest planmäßig letzte Verhandlungstag stattfindet. Es könnte ein Urteil geben, aber der Richter deutete in der Vorwoche auch eine andere Option an.

Den beiden Frauen legt die Staatsanwaltschaft Beleidigung zur Last, der Mann muss sich wegen öffentlich begangener Verleumdung und versuchter Nötigung verantworten. Drosten ist zwar als Zeuge geladen, ob er am Dienstag aber persönlich zu dem Prozess kommt, war zunächst noch offen. Auf jeden Fall wird sein Anwalt Bernd Müssig von der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs erwartet. Den drei Angeklagten stehen jeweils Pflichtverteidiger zur Seite, die sich am ersten Prozesstag am vorigen Dienstag Hoffnung machten, dass Drosten seine Strafanzeige zurückziehe.

Eine mögliche Variante hatte Richter Roland Traeger selbst ins Spiel gebracht: eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit. «Die Sache war sicher nicht schön, aber sicher auch sehr hoch eingestuft», so Traeger. Er ließ auch durchblicken, dass er sich grundsätzlich ein Ende des Verfahrens ohne Urteil vorstellen könnte.

Der 49-jährige Angeklagte soll Drosten unter anderem lautstark beschimpft haben, als dieser mit seinem vierjährigen Sohn auf dem Weg zurück zu seinem Zelt war. Auch die beiden Frauen hätten den Wissenschaftler auf dem Campingplatz beleidigt und dabei öffentlich seinen Ruf schädigen wollen, so der Staatsanwalt. Eine der Angeklagten ist 51 Jahre, die zweite nannte ihr Geburtsdatum nicht öffentlich, ist aber jünger.

Der 49-Jährige postete laut Anklage von seinem Handy aus Fotos von Drosten ohne dessen Einwilligung in eine Gruppe im Messaging-Dienst Telegram mit 250 Teilnehmern. Teilweise sei dies auch im Nachhinein aus Berlin geschehen. Die jüngere Angeklagte hatte Drosten damals vorgeworfen, er habe Kinder auf dem Gewissen. (Az: 302 DS 508/23)

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