Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Das von Verkehrsminister Volker Wissing angedrohte Wochenend-Fahrverbot ist abgewendet: Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Ein Versuch der CDU, die Reform zu verhindern, scheiterte.

bundestag beschließt reform des klimaschutzgesetzes

Sein Job dürfte durch die Gesetzesreform einfacher werden: Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) dpa/Kay Nietfeld

Der Bundestag hat am Freitag das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgas-Emissionen abgeschafft. An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings nichts, wie Rednerinnen und Redner der Koalition im Bundestag betonten.

Für die Gesetzesänderung stimmten die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen. Die Opposition votierte dagegen. Ebenso wie auch Umweltverbände warfen Rednerinnen und Redner von Union und Linkspartei der Koalition ein Aufweichen der Klimavorgaben vor.

Ein Nachsteuern ist künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich. Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit drastischen Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten am Wochenende gedroht, sollte der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht bis Sommer beschließen – dann hätte Wissing ein Sofortprogramm vorlegen müssen, damit der Verkehrssektor die Klimaziele einhält.

Ein Versuch der Opposition, die Reform zu verhindern, war zuvor gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vorabend einen Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmanns auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Zur Begründung hieß es lediglich, dass sein Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.

Heilmann hatte seinen am Mittwoch eingereichten Antrag ähnlich begründete wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr: mit einer „extrem verkürzte Beratungszeit“ und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er argumentierte, sein Recht als Abgeordneter „auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung“ sei verletzt worden.

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