AfD: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Correctiv-Mitarbeiter

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ARCHIV – 10.01.2024, Berlin: Blick auf ein Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Ber data-portal-copyright=

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hält die Anzeigen eines AfD-Mitglieds gegen die Journalisten für gegenstandslos. Die Verbreitung der Aufnahmen des Treffens sei zulässig.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Mitarbeiter des Onlinemagazins Correctiv und weitere Angezeigte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Treffen radikaler Rechter ermitteln. Es bestehe kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Gegen das Magazin und dessen Mitarbeiter waren unter anderem Strafanzeigen wegen Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eingegangen. Das Magazin hatte unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ am 10. Januar 2024 über ein Geheimtreffen in einer Potsdamer Villa berichtet.

Eine der Anzeigen hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wegen der Bilder und möglicher Tonaufnahmen gestellt. Sie wolle Zugang zu eventuellen Ton- und Bildaufzeichnungen erhalten, um im positiven Fall auf Herausgabe dieser zu klagen und insbesondere Tonbandaufnahmen anschließend öffentlich zu machen, hatte Huy damals der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte nun, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass unautorisierte Tonaufnahmen des Treffens gefertigt wurden. „Soweit vereinzelt der Presseberichterstattung zu entnehmen war, dass Tonaufnahmen heimlich gefertigt worden sein könnten, hat sich dies nach Prüfung nicht bestätigt.“

Auch die Bildaufnahmen verletzten nicht die Grenzen des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“, führte ein Sprecher der Behörde aus. Es seien keine Bilder festgestellt worden, die in geschützten Räumen im Sinne eines „letzten persönlichen Rückzugbereichs“ erstellt worden wären. Auch die Verbreitung dieser Bilder fällt nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft unter den Begriff der Zeitgeschichte und ist daher zulässig.

Correctiv-Recherche löste Proteste aus

An dem Treffen radikaler Rechter am 25. November in Potsdam hatten neben dem früheren Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen. Sellner sprach bei dem Treffen in Potsdam über „Remigration“ – wenn Rechtsextremisten diesen Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll, auch unter Zwang. Die Berichte hatten bundesweit große Demonstrationen ausgelöst.

Correctiv hatte unter anderem von außen angefertigte Fotos des Treffens in einem Hotel veröffentlicht sowie Bilder, die laut Correctiv innen mit einer Uhr gefilmt wurden. Tonaufnahmen des Treffens sind nicht bekannt.

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