AfD-Antrag zu Bezahlkarte: Stadtchef legt Widerspruch ein

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Dirk Hilbert (FDP), Oberbürgermeister der Stadt Dresden.

Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hat dem Stadtratsbeschluss zur Einführung einer eigenen Bezahlkarte für Asylbewerber in der sächsischen Landeshauptstadt widersprochen. Die Prüfung des Beschlusses durch die Stadtverwaltung habe ergeben, dass die Umsetzung nachteilig für Dresden wäre, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Durch den Widerspruch muss sich der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 18. April erneut mit dem Antrag befassen. Die Abstimmung hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil CDU-Stimmen dem AfD-Vorstoß eine Mehrheit verschafft hatten.

«Als Stadtspitze begrüßen die Beigeordneten und ich die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete», sagte Hilbert laut Mitteilung. In der Zwischenzeit eine eigene Karte zu entwickeln und einzuführen, sei jedoch nicht sinnvoll.

Der Stadtrat hatte in der vergangenen Woche einem AfD-Antrag zur Einführung einer eigenen Bezahlkarte für Asylbewerber in Dresden zugestimmt – auch mit Stimmen von CDU, FDP und Freien Wählern. Der CDU-Bundesvorsitzende Friedrich Merz kritisierte das Verhalten seiner Parteikollegen scharf: Die CDU habe immer gesagt, dass sie AfD-Anträgen egal in welchen Parlamenten nicht zustimmen werde.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, einen Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bereitzustellen. Unklar ist allerdings noch, wann eine bereits vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Rechtsgrundlage im Bundestag beschlossen wird. Die konkrete Ausgestaltung der Karte obliegt den Ländern.

Hilbert zufolge wäre eine Dresdner Karte nicht vor der bundesweiten Lösung fertig, da sie bundesweit ausgeschrieben werden müsste. «Die Umsetzung des Beschlusses würde außerdem Arbeitszeit der Verwaltungsmitarbeiter binden und Kosten verursachen, für die es keine finanzielle Deckung gibt», argumentierte der Oberbürgermeister. Die prognostizierten Kosten liegen laut Mitteilung bei 140 000 bis 230 000 Euro bei einer dreimonatigen Nutzungsdauer als Mindestzeitraum.

Der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Dresden, André Wendt, kritisierte den Widerspruch. Hilbert habe es «offenbar nicht verkraftet, dass einem AfD-Antrag – bei einem solch wichtigen Thema – mit Mehrheit zugestimmt worden ist», sagte er.

Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung kann der Oberbürgermeister Beschlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind. Bei Rechtswidrigkeit ist er dazu verpflichtet. Hilbert weist in seinem Widerspruch darauf hin, dass bei nochmaliger Beschlussfassung wegen der mangelnden finanziellen Deckung die Rechtswidrigkeit des Antrages zu prüfen wäre.

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