„Ist das legal?“ - Melissa bekommt Jobabsage, weil sie im Vorstellungsgespräch ungeschminkt ist

„ist das legal?“ - melissa bekommt jobabsage, weil sie im vorstellungsgespräch ungeschminkt ist

Screenshot TikTok www.tiktok.com/@_melissaweaver

Melissa bekommt einen Job nicht, weil sie sich Im Vorstellungsgespräch bei ihrem Aussehen „nicht genug Mühe“ gegeben hat. Zum Gespräch mit der Personalerin erschien sie nämlich ungeschminkt.

Wie anstrengend die Suche nach einem passenden Job ist, weiß jeder, der sich schon einmal Runde für Runde durch Gespräche, Tests und Assessment Center gekämpft hat. Klappt es am Ende dann doch nicht mit der Traumstelle, ist die Enttäuschung groß.

Bei Melissa mischt sich zur Enttäuschung aber auch Unverständnis und Ärger, denn obwohl sie im Gespräch überzeugte, wurde sie abgelehnt. Der Grund: Sie hat sich mit ihrem Äußeren in den Augen der Recruiterin nicht genügend Mühe gegeben. Auf TikTok schildert sie, wie das Gespräch ablief.

„Ich war wirklich enttäuscht“

„Das Vorstellungsgespräch lief so gut, auf jede Frage hatte ich eine tolle Antwort. Ich habe früher selbst im Recruitment gearbeitet, ich weiß, wie man Vorstellungsgespräche führt“, betont die junge New Yorkerin.

Doch dann hätte Melissa eine E-Mail bekommen, in der sie darüber informiert wurde, dass sie es nicht in die nächste Bewerberrunde geschafft hätte. Sie erzählt: „Ich war wirklich enttäuscht, weil ich den Job wirklich wollte und ich war auch sehr verwirrt.“

Melissas Styling passe nicht zum Job

Sie schrieb selbst eine Mail, um die Hintergründe der Absage besser nachvollziehen zu können. Die Antwort der Personalerin machte Melissa stutzig: „Mein Hintergrund stimmt genau damit überein, was sie suchen, meine Erfahrungen passen genau zu dem, was sie für die Position brauchen, meine Ziele stimmen mit denen des Unternehmens überein.“

Trotzdem hätte die Recruiterin Bedenken, weil sie für das Vorstellungsgespräch nicht genügend Mühe in ihr Aufsehen gesteckt hätte – im Verhältnis zur Position, für die sie sich beworben hat.

„Ich habe kein Make-up getragen“

In ihrem Video sagt sie über ihre Styling: „Ich habe mir meine Haare geföhnt, einen schönen Blazer getragen und Ohrringe an. Aber ich habe nur einen Lippenbalsam verwendet, ich habe kein Make-up getragen, weil ich allgemein fast kein Make-up trage. Das mache ich einfach nicht.“

Zum Schluss des Videos stellt sie die Frage: „Wenn Frauen zu Vorstellungsgesprächen kein Make-up tragen, erweckt das den Anschein, dass sie sich nicht genügend Mühe gehen für den Job?“

Online-Community fassungslos: „Ist das legal?“

Das Video wurde mittlerweile 787.000 Mal aufgerufen und sammelte über 5300 Kommentare. So fragt eine Userin fassungslos: „Ist das legal?“. Eine andere stellt fest, dass eine derartige Aussage niemals gegenüber eines Mannes fallen würde.

Während die meisten das Verhalten der Recruiterin als „Red Flag“ bezeichnen und Melissa damit trösten, dass sie für ein solches Unternehmen sowieso nicht arbeiten will, ist eine andere Userin der Meinung: „Leider ja, Make-up, Schuhe, Kleidung … das spielt alles eine Rolle“ .

Lage in Deutschland ist eindeutig

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen darüber, was in einem Vorstellungsgespräch gefragt werden darf. Zu den unzulässigen Themen gehören laut der online Jobbörse „ Stepstone “:

  • Fragen zu Religionsbekenntnis, Weltanschauung, sexuelle Neigung
  • Fragen nach Heirat, Familienstand, Kindern, Kinderwunsch, Partnerschaft
  • Frage nach Schwangerschaft
  • Frage nach der Gesundheit
  • Frage nach Vorstrafen
  • Frage nach Schulden oder den persönlichen Vermögensverhältnissen
  • Frage nach Gewerkschafts-, Partei, oder Vereinszugehörigkeit

Die rechtliche Grundlage bildet das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Jedoch dürfen Personaler Bewerber*innen beispielsweise wegen Tätowierungen oder Piercings ablehnen, wie „ Karrierebibel “ berichtet: „Arbeitgeber dürfen Bewerber nach Aussehen aussieben, vor allem wenn diese Kundenkontakt haben oder nach außen (repräsentativ) sichtbar werden. Das ist zwar moralisch fragwürdig, aber rechtlich zulässig.“

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