René Benko hat Antrag auf Privatinsolvenz gestellt

Nach SPIEGEL-Informationen hat der österreichische Immobilieninvestor René Benko Privatinsolvenz angemeldet. Damit ist er offenbar einem Insolvenzbescheid zuvorgekommen.

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René Benko hat Antrag auf Privatinsolvenz gestellt

Signa-Gründer René Benko hat nach Informationen des SPIEGEL am Mittwoch von sich aus einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Das bestätigte Benkos Rechtsanwalt. Benko habe verschiedene Haftungen und Garantien übernommen gehabt, sodass er durch die Einlösung einer dieser Forderungen andere nicht mehr hätte bedienen können, hieß es. Dies sei der Grund für den Eigenantrag gewesen.

Zuerst hatte die österreichische »Kronen Zeitung« unter Berufung auf Gerichtskreise von dem Antrag auf Privatinsolvenz berichtet.

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Benko ist mit dem Schritt offenbar einem Insolvenzbescheid durch ein Gericht in Innsbruck zuvorgekommen.

Zuvor hatte die österreichische Finanzprokuratur, die dem Finanzministerium unterstellte Anwaltskanzlei der Republik Österreich, mit einem Insolvenzantrag gegen Benko diesen offenbar in die Ecke gedrängt. Sie verlangte rund zwei Millionen Euro an Einkommensteuern von ihm zurück.

Zugleich hatte Benko der insolventen Signa Holding, unter der seine Immobiliengruppe gebündelt ist, insgesamt drei Millionen Euro zugesagt, davon jedoch eine Million noch nicht gezahlt.

Hunderte Gläubiger von Signa-Töchtern fordern unterdessen Milliarden Euro von den insolventen Unternehmen, mit denen Benko sein Immobilienreich aufbaute. Sanierungsverwalter Norbert Abel zufolge wurden etwa bei der Signa Prime, in der die Filetstücke des Immobilienimperiums gebündelt sind, Forderungen in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro geltend gemacht. Bei der Signa Development Selection fordern Gläubiger dem Gläubigerschutzverband KSV 1870 zufolge insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro.

Die Liquiditätslage in den Privatstiftungen, die Benkos Familie zuzurechnen sind, sah zuletzt nicht mehr üppig aus. Dennoch wundern sich Investoren nun, wo das Geld hin verschwunden ist, das in den vielen Jahren auch an Benkos Privatsphäre gegangen war.

Bei Benkos jetzigem Antrag handelt es sich laut dem österreichischen Magazin »Der Standard« streng juristisch betrachtet um keine Privatinsolvenz, da hierfür das entsprechende Bezirksgericht zuständig gewesen wäre. Weil Benko in diesem Fall aber als Einzelunternehmer mit seinem ganzen Vermögen hafte, mache es in der praktischen Abwicklung des Insolvenzverfahrens kaum einen Unterschied.

So oder so droht Benko nun die Verwertung seines Privatvermögens.

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