Seit 1. April legal: Cannabiskonsum in bestimmten Mengen
Es ist eine Binse, dass die Nachfrage nach Rauschgift Mustern folgt, in denen das strafrechtliche Verbot des Gebrauchs nur ein Element von vielen ist. Dieses zählt bei der Abwägung von Verhaltensoptionen umso weniger, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass abweichendes Verhalten wirklich sanktioniert wird.
So mag die hohe Zahl von weit mehr als 200.000 Cannabisdelikten, die sich in der jüngsten Polizeilichen Kriminalstatistik findet, allen recht geben, die sich von der Cannabislegalisierung ein Ende der Kriminalisierung vieler unbescholtener Genussmenschen versprechen.
Es braucht mehr Behandlungsplätze
Doch die Abschreckungswirkung des Verbots war gleich null, weil die Staatsanwaltschaften bis auf Handelsdelikte fast alle Verfahren einstellten. Richtig bleibt, dass sich die gesicherten ärztlichen Diagnosen cannabisbezogener Gesundheitsstörungen in Deutschland seit 2012 insgesamt verdreifacht und unter Jugendlichen verdoppelt haben und dass das Cannabisverbot dies nicht verhindert hat.
Nun aber sollen die Legalisierung und damit die Ausweitung des Angebots zu mehr Jugendschutz (bei fortbestehender „Kriminalisierung“ jugendlicher Gebraucher) führen, wie Herr Lauterbach zu wissen vorgibt.
Der sogenannte Gesundheitsminister wäre besser beraten, wenn er die Behandlungskapazitäten in der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie an die neuen Risiken anpassen würde.
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