Haftbefehl des IStGH: Bundesregierung schließt Verhaftung Netanyahus nicht aus
Der Chefankläger des IStGH hat einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Netanyahu beantragt. Seitdem stellt sich hierzulande die Frage, ob Deutschland diesen befolgen würde. Nun gibt es eine Antwort.
Haftbefehl des IStGH: Bundesregierung schließt Verhaftung Netanyahus nicht aus
Der durch den Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beantragte Haftbefehl gegen Benjamin Netanyahu hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob eine solche Maßnahme auch in Deutschland vollstreckt würde. Nun hat sich die Bundesregierung positioniert: Auf die Frage, ob sich die Bundesregierung grundsätzlich an Entscheidungen des IStGH halten werde, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit: »Wir halten uns an Recht und Gesetz.«
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Deutschland sei »grundsätzlich« Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofes und dabei bleibe es. Auf die Frage nach der Forderung der israelischen Regierung, dass Regierungen der »zivilisierten Welt« jetzt erklären sollten, einen möglichen Haftbefehl auf keinen Fall zu vollstrecken, wich der Regierungssprecher aus.
Deutschland ist – anders als die USA, Russland oder Israel – Unterzeichnerstaat des IStGH und hat solche internationalen Organisationen und Gerichte immer gefördert. Deshalb gilt es in Regierungskreisen als sehr schwierig, einen möglichen Haftbefehl gegen Netanyahu nicht zu vollstrecken, sollte dieser nach einer Entscheidung des Strafgerichtshofes im Sinne des Chefanklägers nach Deutschland reisen. Andererseits gilt die Verhaftung eines israelischen Regierungschefs wegen der deutschen Verantwortung für den Holocaust als extrem heikel.