Mehl-Rückruf: Bundesamt warnt Verbraucher vor gefährlichen Keimen
Mehl-Rückruf: Bundesamt warnt Verbraucher vor gefährlichen Keimen
Eine Person mit Schmerzen hält sich die Hände vor den Bauch, rechts daneben eine Schale Mehl.
Wegen eines mitunter gefährlichen Darmkeims hat „Streich-Mühle“ eine Charge eines Mehlproduktes zurückgerufen. Gleich zwei Behörden warnen Verbraucher.
Dortmund – Es gibt wohl kaum einen Haushalt, in dem es keinen zumindest kleinen Mehl-Vorrat gibt. Schließlich dient das Getreidepulver als Grundlage für Brot und Kuchen sowie Pizza- und Nudelteig. Nun ist ein Produkt eines Herstellers aus Baden-Württemberg allerdings von einem Rückruf betroffen – die Gesundheit von Verbrauchern steht auf Spiel.
Mehl-Rückruf: Bundesamt warnt Verbraucher vor gefährlichen Keimen
Bei der Probeuntersuchung eines Buchweizenmehls wurden gefährliche Keime festgestellt. Folgendes Produkt ist nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorsorglich aus dem Verkehr gezogen worden:
- Artikel: Buchweizenmehl
- Hersteller: Firma Streich-Mühle, Schopfheimer Str. 41, 79692 Kleines Wiesental (Baden-Württemberg)
- Verpackungsgröße: 500 Gramm
- Charge: 00210
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 20. Januar 2026
Mehl-Rückruf: Verbrauchern droht Gesundheitsgefahr wegen „E.coli“-Keimen
Bei diesem Mehl-Produkt wurden sogenannte „E.coli Keime“ festgestellt, heißt es in einer Pressemitteilung der Firma „Streich-Mühle“ vom Freitag (28. Juni). Bereits im Frühjahr 2024 waren diese Keime für einen Käse-Rückruf verantwortlich. Nach Angaben des Herstellers können Kunden das Produkt im Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet – auch ohne Vorlage eines Kassenbons.
„Streich-Mühle“ entschuldigt sich bei seinen Kunden „für die entsprechenden Unannehmlichkeiten (…) ausdrücklich“. Immerhin seien nur Produkte mit der Charge 00210 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 20. Januar 2026 vom Rückruf betroffen, betont der Hersteller. In anderen Produkte seien demzufolge keine Keime gefunden worden. Nach aktuellem Stand (Samstag, 29. Juni) gilt die Maßnahme für die fünf Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Mehl-Rückruf: „E.coli“-Keime können bei Verbrauchern „schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen“
Doch warum sind „E.coli“-Keime überhaupt gefährlich? Schließlich ist der „Escherichia coli (E.coli)“ nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ein natürlich vorkommender Keim, der nicht nur im Darm von Vögeln und warmblütigen Säugetieren, sondern auch in „der Darmflora des Menschen“ vorkommt.
Allerdings können bestimmte Stämme von „E. coli“ laut dem BfR „bei Tieren und Menschen schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen, da sie Gifte (Toxine) bilden“. Sie sind demzufolge einer der häufigsten Verursacher von bakteriellen Harnwegsinfektionen und gelten zudem als „Erreger von Blutvergiftungen und Krankenhausinfektionen“. Auch außerhalb des Darms können die Keime Krankheiten auslösen, erklärt das BfR auf seiner Homepage.
Mehl-Rückruf: BfR und RKI warnen Verbraucher vor „E.coli“-Keimen
Betroffene leiden nach Angaben der Robert Koch-Instituts (RKI) in der Regel nach einigen Tagen an Durchfall, Bauchschmerzen sowie gelegentlichem Erbrechen. Außerdem kann leichtes Fieber auftreten (mehr Service-News bei RUHR24).
Auch wenn die Symptome in der Regel nach wenigen Tagen wieder abklingen, laufen „insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem“ Gefahr, „schwere Krankheitsverläufe“ zu entwickeln, warnt das RKI. Sofern Verbraucher derart schwere oder anhaltende Beschwerden haben, sollten sie umgehend einen Arzt aufsuchen und ihn über eine mögliche „E.coli“-Infektion aufklären.
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Mehl-Rückruf: Hersteller gibt nach „E.coli“-Befund leichte Entwarnung
Der Hersteller kann indes zumindest leichte Entwarnung geben: Die Symptome drohten nur dann, wenn Verbraucher das Produkt roh verzehren. Sofern das Mehl oder der Teig allerdings „erhitzt und bereits verzehrt“ wurde, sei „nicht davon auszugehen, dass eine Gesundheitsgefährdung besteht“, heißt es in der Pressemitteilung.