Fehlende Vorschriften: Berlin verletzt Cannabis-Gesetz des Bundes
Zahlreiche Hanfpflanzen werden an einem Stand auf der Hanfmesse „Mary Jane“ präsentiert.
Tausende Berliner Cannabis-Konsumenten, die sich nach der Teillegalisierung durch den Bundestag den nun erlaubten Anbau-Vereinen zur Eigenversorgung anschließen wollen, müssen warten. Der Senat hat zum Stichtag 1. Juli keine Voraussetzungen geschaffen, um die Anträge der Cannabis Social Clubs entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
„Wir hängen in Berlin trotz des Cannabis-Gesetzes völlig in der Luft“, sagte Torsten Dietrich, Vorstand des als Dachverein mit 6500 Mitgliedern fungierenden Cannabis Social Clubs Berlin (CSC): „Wir wünschen uns vom Berliner Senat schnellstmöglich die offizielle Benennung der für die Bearbeitung unsere Anträge zuständigen Behörde, Fachstelle oder auch Sachbearbeiter.“
Noch fehlen die Rechtsverordnung und arbeitsfähige Strukturen in den Behörden
Zwar tagte am Donnerstag eine Runde der Staatssekretäre, die nötige Rechtsverordnung fehlt aber weiterhin. Ebenso wie arbeitsfähige Strukturen in der Gesundheitsverwaltung, um Clubs zu erlauben, zu überwachen sowie die Finanzierung und die Qualifikation des Personals wie etwa der vorgeschriebenen Präventionsbeauftragten zu prüfen. Offene Fragen sollen nun laut einer Sprecherin „zeitnah geklärt“ werden. Dann geht die Verordnung in die Mitzeichnung der Senatsressorts, anschließend in den Rat der Bürgermeister, ehe der Senat sie beschließen kann.
Der Senat verweist auf die Bezirksämter, die eine „Auffangzuständigkeit“ hätten, solange die „Zuständigkeitsverordnung“ nicht vorliege. Die Kürze der Zeit und die „völlig neuen Aufgaben“ stelle die betroffenen Berliner Behörden vor „große Herausforderungen“.
Ohne klare Regeln scheuen Clubs die nicht unerheblichen Investitionen in den Anbau
Aus Sicht des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco begeht der Senat schlicht einen Rechtsbruch. Er vermutet eine „mutwillige Verzögerung“ der von vielen in der schwarz-roten Koalition abgelehnten Cannabis-Legalisierung. Nun sollte großzügig verfahren werden, um Bürokratie zu vermeiden.
Für die Vereine ist die Verzögerung auch ein wirtschaftliches Problem. Um die 500 maximal zulässigen Mitglieder einer Anbauvereinigung in eine kontrollierte Selbstversorgung zu bringen, bedürfe es mehrerer Hunderttausend Euro, sagte CSC-Vorstand Dietrich: „Wir hätten im Interesse unserer Mitglieder deshalb erst verlässliche Regelungen, bevor wir die weiteren notwendigen Schritte Richtung Anbaugemeinschaften gehen.“
Brandenburg ist weiter: Behörden nehmen Anträge entgegen
Oliver Waack-Jürgensen kann mit seinem Verein Highground hingegen schon voranschreiten. Er hat bei Potsdam ein Haus gefunden, wo er die für 150 Mitglieder nötigen neun Kilo Gras pro Monat ernten möchte. Die Anträge sind eingereicht. „In Brandenburg sind die Behörden schon aufgestellt.“