Nach Auslieferung nach Ungarn Bundesverfassungsgericht verfügt Rückholung von Maja T.
![Antifa-Gegendemonstration in Budapest am](https://images.tagesschau.de/image/91aa5fc5-b847-4596-a1d9-c23229b6f979/AAABjcc2RaM/AAABjwnlXhk/original/antifa-gegendemonstration-budapest-100.jpg)
Ein Mitglied einer mutmaßlich linksextremen Gruppe ist über Nacht nach Ungarn ausgeliefert worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass Maja T. zurückgeholt werden muss. Der Fall wirft Fragen auf.
![Max Bauer](https://images.tagesschau.de/image/0cb09a83-cbf7-4188-98e2-5d6ebcda70b9/AAABhyevqaQ/AAABjwnlPwA/1x1-144/max-bauer-101.jpg)
Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion
Maja T. soll sich an einem Überfall auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt haben. Die ungarischen Behörden haben deshalb die Überstellung beantragt. Aber die Bedenken des Anwalts von Maja T. gegen eine Auslieferung waren groß. Antifaschistinnen und Antifaschisten wie Maja T. könnten im Ungarn von Viktor Orban kein faires Verfahren erwarten, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Sven Richwin. Außerdem hätten nonbinäre Personen wie Maja T. Haftbedingungen zu erwarten, unter denen ihre Menschenrechte nicht gewährleistet seien.
Richwin hatte deshalb gegen die Auslieferung von T. nach Ungarn geklagt. Doch Donnerstagnachmittag ging alles plötzlich ganz schnell: Das Kammergericht Berlin entschied, dass es zulässig sei, T. nach Ungarn auszuliefern. Das sächsische Landeskriminalamt ist dann offenbar sehr schnell in Aktion getreten. Gegen 3:30 Uhr soll Maja T. aus der Zelle geholt worden sein. Um 6:50 Uhr wurde T. zunächst den österreichischen Behörden übergeben, die T. weiter nach Ungarn bringen sollten.
Eilantrag gegen Auslieferung
Währenddessen versuchte T.s Anwalt Sven Richwin, die Auslieferung im letzten Moment zu stoppen. Um 7:38 Uhr stellte er einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gegen 10:50 Uhr gab es dort eine Eilentscheidung. Das Gericht wies die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und das sächsische Landeskriminalamt an, die Auslieferung vorerst nicht durchzuführen.
Offenbar befand sich Maja T. aber zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde T. bereits um 10 Uhr den ungarischen Behörden übergeben. Das Verfassungsgericht verfügte deshalb auch, dass Maja T. nach Deutschland zurückgeführt werden müsse. Darum müsse sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin jetzt kümmern. Ob solch eine Rückführung überhaupt noch möglich ist, scheint eher unwahrscheinlich.
Warum wartete die Staatsanwaltschaft nicht?
Die Karlsruher Entscheidung erging offenbar zu spät, also erst nachdem Maja T. schon in Ungarn angekommen war. Es stellt sich deshalb die Frage, wer verantwortlich ist: Wann wusste die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, dass es einen Eilantrag gegen die Auslieferung gibt? Warum warteten die Justizbehörden in Berlin die Eilentscheidung aus Karlsruhe nicht ab - was sehr ungewöhnlich ist.
Auf Nachfragen verweist die Generalstaatsanwaltschaft Berlin lediglich auf ihre Pressemitteilung. Dort steht: Die Auslieferung von Maja T. entspreche ganz den Abläufen bei einem Europäischen Haftbefehl. Ungarn habe ausdrücklich zugesichert, dass Maja T. nach einem Strafverfahren in Ungarn nach Deutschland zurückgebracht werden soll, um hier eine Strafe abzusitzen. Außerdem hätten die ungarischen Behörden zugesichert, dass Maja T. während des Strafverfahrens menschenrechtskonforme Haftbedingungen bekomme.
Die Eilentscheidung des Verfassungsgerichts in Karlsruhe, dass Maja T. nicht ausgeliefert werden darf und nach Deutschland zurückgeführt werden muss, ist vorläufig. Sie gilt erst einmal für sechs Wochen. In dieser Zeit will das Verfassungsgericht entscheiden, ob der Antrag von Maja T. inhaltlich berechtigt ist.