Paukenschläge im Prozess: Jérôme Boatengs Anwälte drehen den Spieß um
Der Richterin im Körperverletzungsprozess gegen Jérôme Boateng ist es ernst. Sie verschiebt nun sogar ihren Ruhestand, um das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen. Boatengs Anwälte knöpfen sich unterdessen dessen Ex-Freundin vor, die dem Fußballer Misshandlung vorwirft.
Reagieren auf die Vorwürfe mit Gegenvorwürfen: Jérôme Boateng (r.) und sein Anwalt Leonard Walischewski.
Der Prozess zwischen Jérôme Boateng und seiner Ex-Freundin Sherin S. hat es in sich. So war er bereits an den ersten beiden Verhandlungstagen vollgepackt mit heftigen Vorwürfen und Gegenvorwürfen. Konkret geht es um einen Urlaub, den der Fußballer mit seiner damaligen Lebensgefährtin, die auch die Mutter gemeinsamer Zwillinge ist, 2018 in der Karibik verbracht hatte. Sherin S. wirft Boateng vor, sie während der Reise körperlich misshandelt zu haben. Er bestreitet dies und wirft ihr im Gegenzug aggressives Verhalten vor.
Am dritten Prozesstag vor dem Landgericht München versuchten Boatengs Anwälte nun abermals, den Spieß herumzudrehen, wie RTL berichtet. Erneut hieß es, nicht etwa der Fußballer, sondern Sherin S. neige in Wahrheit zur Gewalttätigkeit. Für wirkliche Paukenschläge im Gerichtssaal sorgte diesmal jedoch mit zwei Ankündigungen keine Geringere als Richterin Susanne Hemmerich.
Hatten zuletzt alle noch auf einen kurzen Prozess gehofft, in dem das Urteil womöglich schon am 19. Juli fallen könnte, dürfte es jetzt doch ein wenig länger dauern. Schließlich verkündete die mit der bisherigen Aufarbeitung des Falls spürbar unzufriedene Hemmerich, sie wolle nun wirklich alle Zeugen in dem Verfahren vernehmen lassen.
"Mache ich zu Ende"
Und nicht nur das. "Meinen Antrag auf vorzeitigen Ruhestand habe ich zurückgezogen", erklärte die Richterin und gab allen Beteiligten ein Versprechen: "Diesen Prozess mache ich zu Ende."
Die juristische Auseinandersetzung um die Vorkommnisse im Karibik-Urlaub von Boateng und Sherin S. zieht sich mittlerweile schon seit Jahren hin. Es ist nun bereits das vierte Mal, dass sich ein Gericht mit dem Streit befasst. In zweiter Instanz war Boateng zwar wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro - verurteilt worden. Das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil jedoch wieder, sodass jetzt abermals verhandelt wird. Richterin Hemmerich scheint fest gewillt, das Verfahren höchstpersönlich zu einem rechtskräftigen Abschluss zu bringen. Bis dies geschehen ist, gilt für Boateng die Unschuldsvermutung.
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