Deutsche Person an Ungarn ausgeliefert – Karlsruher Beschluss kam zu spät
Eine mit Europäischem Haftbefehl gesuchte Person aus der linken Szene soll von Deutschland nach Ungarn überstellt werden. Dagegen wehrt sich der Anwalt, vor dem Bundesverfassungsgericht bekommt er recht. Allerdings 50 Minuten zu spät.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer 23 Jahre alten Person aus der linken Szene nach Ungarn untersagt – allerdings kam die Entscheidung zu spät. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde es am Freitag von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin um 11.47 Uhr per E-Mail informiert, dass die fragliche Person bereits um 10 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Die Richter hatten nach eigenen Angaben um 10.50 Uhr die Auslieferung der Person untersagt, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als Maja bekannt ist. (Az.: BvQ 49/24).
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Laut Bundesverfassungsgericht werfen die ungarischen Behörden Maja vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. So soll Maja im Februar 2023 an Angriffen auf Teilnehmer eines rechtsextremen Gedenkmarsches in Ungarns Hauptstadt Budapest beteiligt gewesen sein.
Parallel ermittele in Deutschland die Bundesanwaltschaft wegen desselben Vorwurfs, sagte Verteidiger Sven Richwin der Deutschen Presseagentur dpa. Dem SPIEGEL teilte Richwin auf Anfrage mit, Maja befinde sich derzeit auf einem Polizeirevier in Budapest. »Damit ist die Nacht-und-Nebeltaktik der Behörden leider aufgegangen und jeder effektive Rechtsschutz verhindert worden«, so Richwin weiter. Er gehe nicht davon aus, dass Maja nun zeitnah rücküberstellt wird.
Der Eilantrag gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom späten Donnerstagnachmittag war nun in Karlsruhe eigentlich erfolgreich – zunächst aber ohne den entsprechenden Schutz für Maja. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht sich mit der Auslieferung im Recht. »Das Auslieferungsverfahren entspricht den Abläufen bei einem Europäischen Haftbefehl«, heißt es in einer Mitteilung. Zudem habe das Kammergericht die Auslieferung für zulässig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit seinem Beschluss die Berliner Generalstaatsanwaltschaft angewiesen, »eine Übergabe des Antragsstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik zu erwirken«.