Große Renten-Änderung: Heil plant bessere Absicherung für Millionen Bürger
Große Renten-Änderung: Heil plant bessere Absicherung für Millionen Bürger
Ein Ordner mit der Aufschrift „Betriebsrente“ und Hubertus Heil.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Ampel an. Für Millionen Menschen soll die Betriebsrente attraktiver werden.
Dortmund – Das von der Ampel verabschiedete Rentenpaket II ist gerade ein paar Wochen alt, da hält Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schon die nächste große Änderung bei der Rente bereit. Er will ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und eine ergänzende Altersvorsorge etablieren, wie aus einem Bericht der Frankfurter Allgemeine (FAZ) hervorgeht.
Große Renten-Änderung: Heil plant bessere Absicherung für Millionen Bürger
Hierzu hat Arbeitsminister Heil einen 46-seitigen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Betriebsrenten attraktiver machen soll. Denn derzeit habe nur etwas mehr als die Hälfte der 34,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen aktiven Betriebsrentenanspruch – laut Heils Entwurf, welcher der FAZ vorliegt, etwa 18 Millionen (mehr Politik-News bei RUHR24).
Deshalb bleibe bei Betriebsrenten ein „erhebliches Verbreitungspotential“ – gerade bei denjenigen, die ein kleines Einkommen haben und in kleineren Unternehmen arbeiten. Mit Heils Entwurf sollen nun Nachbesserungen beim „Betriebsrentenstärkungsgesetz“, welches 2018 von der damaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebracht wurde, stattfinden. Dieses hatte bisher nicht den erwünschten Effekt.
Heil will bei Renten-Gesetz nachbessern – bisherige Regelung verfehlt Ziel
Heil will nun den steuerlichen Förderbetrag für Arbeitgeber anheben. In Zukunft wäre es für die Arbeitgeber demnach möglich, bis zu 360 Euro steuerlich geltend zu machen, sofern sie bis zu 1.200 Euro pro Mitarbeiter als zusätzlichen Beitrag zur Betriebsrente leisten. Die aktuellen Werte liegen nach FAZ-Informationen derzeit bei 288 beziehungsweise 960 Euro.
Eine weitere Neuerung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Ausweitung der sogenannten Sozialpartnermodelle. Diese geben Gewerkschaften und Arbeitgebern seit 2018 die Möglichkeit, durch Tarifverträge eine Betriebsrentenvariante einzuführen, die vermehrt auf renditeorientierte Kapitalanlagen setzt. Dies geschieht jedoch ohne Garantie auf eine feste Rentenhöhe in der Zukunft.
Letzteres gelte als Hindernis für attraktive Betriebsrenten, da solche Garantien viel Rendite kosten, wie die FAZ berichtet. Aus diesem Grund komme es nur in den seltensten Fällen dazu, dass neue Sozialpartnermodelle entstehen. Heil möchte deshalb schon vorhandene Sozialpartnermodelle auf andere Branchen und nicht tarifgebundene Betriebe übertragen beziehungsweise die Übertragung solcher Modelle erleichtern.
Renten-Änderung noch im August? Arbeitsminister Heil drängt auf schnelle Entscheidung
Noch in diesem August, so hofft es zumindest Heil, sollen die Verbesserungen bei der Betriebsrente in Kraft treten. Er erhofft sich, dass „damit der Kreis potentieller Teilnehmer (bei der Betriebsrente, Anm. d. Red.) erheblich erweitert“ wird. Seit der Ersteinführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hätten nach FAZ-Angaben lediglich 700.000 Menschen mehr Anspruch auf eine Betriebsrente.