Steuersenkungen: Wie CDU und CSU die Wirtschaft entlasten wollen
Friedrich Merz (l), CDU-Bundesvorsitzender, gibt Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, nach dessen Rede beim CDU-Bundesparteitag die Hand.
Während die Ampelkoalition über ihr Dynamisierungspaket zur Stärkung der Wachstumskräfte verhandelt, legen CDU und CSU ein Konzept vor, wie sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken wollen. Sie fordern unter anderem die Steuerbelastung für einbehaltene Gewinne vom nächsten Jahr an schrittweise auf 25 Prozent zu senken.
Derzeit steht Deutschland mit einer Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von etwa 30 Prozent im internationalen Vergleich recht schlecht da. Frankreich verlangt von den Gewinnen der Kapitalgesellschaften 25 Prozent, Großbritannien 19 Prozent. An diesem Freitag bringen CDU und CSU ihren Antrag in den Bundestag ein. Sie wollen Personengesellschaften steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln, wenn ihre Gewinne in der Unternehmenssphäre verbleiben, also wie Fachleute sagen: thesauriert werden.
Deutschland wird nach Einschätzung von Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg als Investitionsstandort immer uninteressanter. „Die Bürokratie erdrückt, die Energiepreise sind auf Rekord-Niveau, die Arbeitskosten sind hoch, und die Steuerlast für die Unternehmen ist die höchste in Europa“, sagte der CDU-Politiker der F.A.Z. „Darauf müssen wir dringend reagieren, damit Deutschland wieder auf Wachstumskurs kommt.“
„Turboabschreibung“ soll kommen
Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zahlen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, für Personengesellschaften ist die Einkommensteuer plus Soli entscheidend, bei ihnen wird die Gewerbesteuer größtenteils verrechnet. Die Union verspricht, die zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführte Ergänzungsabgabe abzuschaffen. Außerdem stellt sie eine temporäre „Turboabschreibung“ in Aussicht, einen größeren Verlustrücktrag und eine geringere Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag.
Die Unionsfraktion illustriert ihre Pläne mit zwei Beispielrechnungen. Der erste Fall betrifft einen Handwerksbetrieb, der 100.000 Euro investieren will und vor der Investition 150.000 Gewinn macht. „Schon mit einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent und einer Besteuerung von maximal 25 Prozent für thesaurierte Gewinne hätte der Betrieb rund 20.000 Euro mehr in der Tasche“, hebt sie hervor. Wenn der Betrieb die bestehende Thesaurierungsbegünstigung schon nutzt, schrumpft die Differenz auf knapp 5700 Euro.
Im zweiten Fall geht es um einen Lebensmittelhändler, der in den Corona-Jahren 20 Millionen Verlust gemacht hat, die er bisher nicht mit seinen Gewinnen verrechnen konnte. Dieser wird auf 3 Millionen Euro im nächsten Jahr beziffert. Es wird unterstellt, dass der Gewinn bis 2030 jährlich um 500.000 Euro steigt. Der erhöhte Verlustrücktrag führte dazu, dass die Steuerlast nächstes Jahr 100.000 Euro statt 180.000 Euro betrüge und im Jahr darauf 62.500 Euro statt 225.000 Euro. In der Folge würde die Kluft noch größer. Die Steuerlast entfiele ganz, statt weiter zu steigen.