Trump-Prozess: Bei Schuldspruch könnte es zu einem Kuriosum kommen
Trump-Prozess: Bei Schuldspruch könnte es zu einem Kuriosum kommen
Eine Gefängniszelle und Donald Trump.
Bald soll das Urteil in einem der vier Strafverfahren gegen Trump fallen. Sollte er tatsächlich ins Gefängnis wandern, wäre er wohl nicht allein.
Dortmund/New York – Die Luft wird für Donald Trump immer dünner. Der Prozess zu der Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels in Form mutmaßlich vertuschter Wahlkampffinanzierung neigt sich nach rund fünf Wochen dem Ende entgegen. Am kommenden Dienstag (28. Mai) halten Anklage und Verteidigung ihre Abschlussplädoyers, danach beraten sich die zwölf Geschworenen. Im Falle einer harten Strafe würde es wohl zu einem Novum kommen.
Trump-Prozess: Bei Schuldspruch könnte es zu einem Kuriosum kommen
Schließlich werden US-Präsidenten auch nach dem Ende ihrer Amtszeit ständig vom Secret Service beschützt, berichtet die Zeit. Das wäre auch der Fall, wenn Richter Juan Merchan Trump, der gegen seinen Kontrahenten Joe Biden jüngst heftig ausgeteilt hat, tatsächlich hinter schwedische Gardinen verfrachten würde. Mitarbeiter der Behörde würden den 77-Jährigen dann auch dort beschützen.
Die Agenten müssten dann wohl zusammen mit Trump ins Gefängnis ziehen und darauf achten, was der Republikaner isst, wer ihm nahe kommen darf und wer nicht. Nach Informationen der Zeit sei es jedenfalls „kaum vorstellbar, dass der Secret Service zulässt, dass Trump gemeinsam mit anderen einsitzt“.
Trump News: Secret Service würde Ex-Präsidenten wohl auch ins Gefängnis folgen
Mit dem auf den ersten Blick sicherlich kuriosen Szenario, dass Trump in einer kleinen Gefängniszelle hockt, hat sich der Secret Service tatsächlich schon beschäftigt. Trump hatte gegen die von Richter Juan Merchan angeordnete Nachrichtensperre verstoßen – dieser hatte sich Ende April vorbehalten, für den Ex-Präsidenten eine Kurzzeithaft anzuordnen, berichtete die Frankfurter Rundschau.
Daraufhin erklärte die US-Behörde, dass die Mitarbeiter allgemein für alle Schauplätze auf der ganzen Welt die Örtlichkeiten untersuchten und „umfassende und mehrschichtige Schutzmodelle“ entwickeln. Das beinhalte „die modernste Technologie, Schutzinformationen und fortschrittliche Sicherheitstaktiken (…), um unsere Schutzbefohlenen zu schützen“.
Trump News: Ex-Präsident äußert sich nicht selbst vor Gericht
Dazu zählen offenbar auch kleine, kalte Gefängniszellen. Eine Chance, diesem Schicksal zu entgehen, hatte Trump selbst jüngst ungenutzt gelassen. Er war vor Gericht nicht befragt worden.
Warum seine Verteidigung ihn nicht in den Zeugenstand berief, ist offenkundig: Trump hätte anschließend der klagenden Staatsanwaltschaft Rede und Antwort stehen müssen – ein solches Kreuzverhör des Trump-hörigen Anwalts Robert Costello endete kürzlich gar in einem Eklat.
Donald Trump könnte wohl auch im Gefängnis US-Präsident werden
Sollte Richter Merchan Trump zu einer Gefängnisstrafe verurteilen, wäre das allerdings nicht das Ende von dessen Ambitionen, wieder US-Präsident zu werden. Denn es gibt in den USA „keine formalen Hindernisse für einen Straftäter, als Präsident zu amtieren“, sagte Michael C. Dorf, Verfassungsrechtler und Professor an der Cornell Law School in Ithaca, New York, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Donald Trump (Republikaner)
Name: Donald John Trump
Alter: 77 (14. Juni 1946)
Geburtsort: Queens, New York City, USA
Partei: Republikanische Partei
Die amerikanische Verfassung listet lediglich drei Grundvoraussetzung für die Kandidatur zum US-Präsidenten. Die Person muss in den USA geboren, mindestens 35 Jahre alt sein und seit mindestens 14 Jahren ihren Wohnsitz im Land haben.
Trump News: Ex-Präsident sieht in Strafverfahren eine große „Hexenjagd“ gegen sich
Eine Verurteilung oder gar eine Haftstrafe steht US-Bürgern also nicht im Weg, wenn sie sich zum Präsidenten wählen lassen wollen. Höchstwahrscheinlich würde Trump seine Haftzeit wohl ebenso politisch ausschlachten wie das bisherige Strafverfahren gegen ihn, das er immer wieder als „Hexenjagd“ bezeichnete (mehr Politik-News bei RUHR24).
Nichtsdestoweniger räumt der 14. Verfassungszusatz zwei Einschränkungen ein. Einerseits ein Amtsenthebungsverfahren, das gegen Donald Trump im Februar 2021 allerdings wegen der fehlenden Mehrheit zum zweiten Mal gescheitert war. Andererseits verhindert aber auch die Teilnahme an einem Aufstand gegen die Verfassung der USA eine Präsidentschaft.
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Ob Trump seine Anhänger am 6. Januar 2021 zu dem Sturm auf das Kapitol, bei dem insgesamt fünf Menschen starben, angestachelt hat, ist eines der drei weiteren Verfahren gegen den Republikaner. Allerdings wirft die Anklage ihm dabei eine groß angelegte „Verschwörung“ und nicht einen direkten Aufstand vor.