Fragwürdiges Denkmal: Werksbrücke am Schwarzenstein soll geschützt werden

Industrieruine

Fragwürdiges Denkmal: Werksbrücke am Schwarzenstein soll geschützt werden

fragwürdiges denkmal: werksbrücke am schwarzenstein soll geschützt werden

Diese Werksbrücke des ehemaligen Werkes Schwarzenstein überspannt die Lenne und ist seit Jahrzehnten nicht mehr öffentlich begehbar. Der ganze Komplex ist eine Ruine. Jetzt soll die Brücke unter Denkmalschutz gestellt werden.

Große Teile der Industrieruine Schwarzenstein in Altena sind abbruchreif, doch es gibt Überlegungen die Werksbrücke unter Denkmalschutz zu stellen.

Altena – Das dürfte spannend werden: Die Stadt Altena möchte offenbar, dass die ehemalige Werksbrücke über die Lenne am Schwarzenstein unter Denkmalschutz gestellt wird. Was macht eine Unterschutzstellung möglicherweise mit kostspieligen Auflagen für einen Sinn, wenn große Teile des Komplexes vermutlich abgerissen werden müssen? Antworten darauf könnte es während der Ratssitzung am Montag, 1. Juli geben – vielleicht.

Noch mutet der ganze Vorgang mysteriös an. Immerhin gibt es eine mehrseitige Vorlage, die die Unterschutzstellung der Brücke begründet. Auf Nachfrage hält sich Bauabteilungsleiter Andreas Kisker bedeckt. Ja, die Fragen nach der Sinnhaftigkeit seien verständlich, aber er werde sie auf keinen Fall öffentlich vor der Sitzung beantworten. Offenbar ist die geplante Unterschutzstellung schon von anderer Seite hinterfragt worden, es kann auch sein, dass sie wieder von der Tagesordnung am Montag verschwindet. Kisker wollte dazu gegenüber unserer Zeitung überhaupt nichts sagen.

Zur Erinnerung: Klaus-Dieter Büttner vom „Projekt Bau Land Partner plus“ und der Landesagentur NRW.Urban hat bekanntlich mit der Stadt Altena einen Rahmenvertrag abgeschlossen: Innerhalb von zwei Jahren sollen wirtschaftlich umsetzbare Ideen zur Nutzung des gesamten Areals stehen. Bislang sind eineinhalb Jahre verstrichen, in dieser Zeit ist Grundlagenarbeit gemacht worden. Kisker hatte vor einigen Monaten gesagt, dass gemeinsam an Gutachten gearbeitet werde. Die Idee zur Unterschutzstellung der Werksbrücke könnte auch dazu gehören. Auch eine Nachfrage bei Klaus-Dieter Büttner, wie es denn um das gesamte Projekt stehe, blieb vor kurzem unbeantwortet. Dazu könne einzig und allein der Auftraggeber – die Stadt Altena – etwas sagen. Im Rahmen des Projektvertrags übernimmt das Programm sämtliche (O-Ton Büttner: „Das ist ein Rundum-Sorglos-Paket für die Stadt Altena.“) Gutachten und deren Auswertungen. Die Stadt ist lediglich mit zehn Prozent der Kosten beteiligt, alles andere wird mit 90 Prozent durch das Land bezuschusst.

Die Begründung für die Aufnahme der Brücke auf die Denkmalliste des Landes ist acht Seiten stark und erzählt vorab die komplette Geschichte des damaligen VDM-Vorgängerbetriebs „Basse & Selve“.

fragwürdiges denkmal: werksbrücke am schwarzenstein soll geschützt werden

Ein Blick in den Gang, der von der Brücke getragen wird und die beiden Lenneseiten miteinander verbindet.

Konkret zur Brücke heißt es in dem Papier: „Nachdem für die Errichtung einer Gießerei am gegenüberliegenden Lenne-Ufer die Genehmigungsplanung abgeschlossen war, kündigte die Firma Basse & Selve am 14. März 1913 den Bau einer Übergangsbrücke an, die als Fußgängerbrücke die Gießerei mit dem Walzwerk jenseits der Lenne verbinden sollte.“

Das Denkmal umfasst das gesamte Brückenbauwerk bestehend aus dem Oberbau (Brückenbalken als Rahmenträger mit Gehwegplatte und Satteldachkonstruktion, mittig turmartig ausgebildet) sowie einem mittigen Pfeiler als Unterbau. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die Brückenbalken innerhalb der bestehenden Bauten aufgelegt und besitzen keine eigenen Fundamente oder Widerlager. Die Sirene ist nicht Teil des Denkmals.

57-Meter-Brücke auf Vierendeel-Trägern

Bei der Werksbrücke des Werkes Schwarzenstein der Firma Basse & Selve handelt es sich den Experten nach um eine etwa 57 Meter lange Stahlbeton-Balkenbrücke als Rahmenträger, den so genannten „Vierendeel-Trägern“.

Der Denkmalwert liege darin begründet, dass die Werksbrücke als Teil des Firmenareals eine „Bedeutung für die Geschichte der Menschen habe, hier der Wirtschafts- und Sozialgeschichte von Altena. Bezug genommen wird über den Umweg der Brücke auf die Bedeutung der Person Gustav Selves. Für den Unternehmer gibt es allerdings schon lange ein eigenständiges Denkmal.

Für eine „Erhaltung und Nutzung“ der Werksbrücke lägen auch „wissenschaftliche Gründe“ vor, die in der Architekturgeschichte lägen. Wörtlich heißt es in der Vorlage: „Die Werksbrücke spiegelt sowohl den bautechnischen Kenntnisstand als auch die architektonische Haltung in der Zeit unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg wider.“

Die Brücke dokumentiere die im Wandel begriffene Haltung der damaligen Zeit auf dem Weg in die Moderne. Die technische Ausführung der Brücke nach Maßgaben des belgischen Bauingenieurs Arthur Vierendeel habe eine Bedeutung für die „allgemeine Konstruktionsgeschichte und die Entwicklungsgeschichte des Brückenbaus“. Die Vierendeel-Konstruktion besitze hohen Seltenheitswert in Westfalen.

Die Begründung stützt sich auf Gutachten von LWL-Mitarbeiterin Dipl.-Ing. Claudia Reck sowie auf ein Kurzgutachten von Dipl.-Ing. Jürgen Wagner, dem Denkmalbeauftragten der Stadt Altena.

Der Beschlussvorschlag lautet: „Der Rat stellt fest, dass es sich bei der Werksbrücke Schwarzenstein um ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen handelt und beschließt dessen Eintragung gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz.“

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