Jeder Vierte macht es falsch: Viele Fahrer ignorieren diese wichtige Verkehrsregel
Jeder Vierte macht es falsch: Viele Fahrer ignorieren diese wichtige Verkehrsregel
Verkehrsregeln dürfen nicht kompliziert sein, schließlich sollte sie jeder verstehen und auch selbst in Stresssituationen anwenden können. Doch im Kreisverkehr wird ein Fehler häufig gemacht, vor allem von Radfahrern.
Auf Kreisverkehre trifft man in Deutschland recht häufig, dabei gelten drei einfache Regeln. Der Auto Club Europa (ACE) hat kürzlich bundesweite Verkehrszählungen vorgenommen und das Verhalten von knapp 20.000 Verkehrsteilnehmern beim Abbiegen im Kreisverkehr überprüft.
Das ernüchternde Ergebnis: Insgesamt wurden 19.785 Verkehrsteilnehmer mit Auto, Fahrrad, Motorrad, Bus und Lkw beim Herausfahren aus dem Kreisverkehr beobachtet. Fehler machten dabei mit 26,6 Prozent mehr als ein Viertel.
Der ACE stellt dazu klar: Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken verboten, weil es sich weder um einen Richtungs- noch um einen Spurwechsel handelt. Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Blinken dagegen unerlässlich.
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Besonders Radfahrer ignorieren wichtige Regel
Statistik zum Blinkverhalten im Kreisverkehr
Aus Sicht des ACE zeigen die Beobachtungen zum Fahrverhalten ein erschreckendes Ergebnis. Besonders auffällig: Die meisten Fehler machten mit großem Abstand Radfahrende – 68,7 Prozent gaben kein entsprechendes Handzeichen.
Mit 39,6 Prozent sind Motorradfahrende die zweitgrößten Blinkmuffel. Etwas besser schnitten in der Verkehrsbeobachtung Busse, Lkws und Sprinter ab, wobei in dieser Gruppe vor allem Sprinter Fehlverhalten an den Tag legten. Knapp ein Drittel gab kein Blinkzeichen zum Anzeigen der Fahrtrichtung.
Pkws schnitten insgesamt am besten ab, auch wenn diese Gruppe nicht fehlerfrei unterwegs war: In 24,7 Prozent konnte ein Fehlverhalten beobachtet werden. Rund jeder vierte Autofahrer blinkt also nicht vor dem Ausfahren aus dem Kreisverkehr. Hier ist also noch viel Luft nach oben.
Kommen bald Blinker am Fahrrad?
Ein Fahrradblinker der Firma Velokonzept blinkt an einem Liegerad
Der ACE sieht inmitten des Geflechts von Verkehrsregeln eine entscheidende Rolle beim Blinken: Es hilft sowohl effizient als auch nachhaltig, Unfälle zu vermeiden. Den beabsichtigten Richtungs- oder Spurwechsel per Blinker anzuzeigen, stellt auch keine besonders hohen Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer.
Auch abseits vom Pkw ist das Richtungszeichen auf dem Fahrrad mit der Hand unerlässlich. Eine Neuregelung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung könnte übrigens bald auch Blinker an Fahrrädern erlauben. So könnte der Fahrtrichtungswechsel deutlich sichtbar auch auf dem Rad kommuniziert werden, ohne die Hand vom Lenker zu nehmen.
Eine Blinker-Pflicht soll es aber für Fahrräder nicht geben.
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