Gerichtsurteil im Wahlkampf - Oberstes Gericht in den USA: „Trump Too Small“ darf nicht patentiert werden
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump zeigt den Daumen nach oben, als er eine Pause im Strafgerichtshof von Manhattan einlegt. Foto: Julia Nikhinson/POOL AP/AP +++ dpa-Bildfunk +++ dpa
Ein Aktivist wollte einen Trump-bezogenen Slogan patentieren lassen. Das Oberste Gericht hat das Vorhaben allerdings untersagt.
Der politische Aktivist und Anwalt Steve Elster plante den Spruch „Trump Too Small“ in den Vereinigten Staaten markenrechtlich schützen zu lassen. Laut Berichten von CNN hat das Oberste Gericht der USA, der Supreme Court, dem Mann sein Vorhaben nun untersagt. Grund dafür soll vor allem die direkte Nennung des Namens des ehemaligen US-Präsidenten sein.
Der Anwalt Steve Elster habe nach Berichten von CNN im Jahr 2018 versucht, den Slogan als Marke zu Verwendung auf T-Shirts offiziell eintragen zu lassen. In seinem Marken-Antrag soll Elster begründet haben, dass die vorgeschlagene Marke „vermitteln soll, dass einige Merkmale von Präsident Trump und seiner Politik klein sind“.
Gericht weist Antrag zurück
Der Supremecourt hat nun den Versuch, den Satz „Trump Too Small“ patentieren zu lassen, zurück gewiesen. Der Anwalt und Aktivist habe zuvor Klage eingereicht, dass das Verbot der Markeneintragung, gegen den ersten Verfassungszusatz verstoßen würde, berichtet CNN.
Der Erste Verfassungszusatz der USA schützt die Grundrechte der Amerikaner. Darunter fallen die Religions-, Presse- sowie die Redefreiheit aller US-amerikanischen Bürger.
Das Gericht begründet seine Entscheidung darin, dass es laut Bundesgesetz verboten sei, eine Marke mit dem Namen einer lebenden Person ohne deren Zustimmung zu registrieren. Wie CNN weiter berichtet, verweigerte das US-Patent- und Markenamt die Eintragung, da die Verwendung des Namens „Trump“ von der Öffentlichkeit als Hinweis auf den ehemaligen Präsidenten aufgefasst werden könne. Das berichtet auch NBC.
„Unsere Gerichte haben lange anerkannt, dass Marken, die Namen enthalten, eingeschränkt werden können. Und diese Namensbeschränkungen dienten etablierten Prinzipien. Diese Geschichte und Tradition reicht aus, um zu dem Schluss zu kommen, dass die Namensklausel - eine inhaltsbezogene, aber blickpunktneutrale Markenbeschränkung - mit dem Ersten Verfassungszusatz vereinbar ist“, schrieb der Richter auch auf der Seite des Surpreme Courts und bezog sich dabei auf eine Bestimmung des Bundesmarkengesetzes, um das es in diesem Fall ging.
Auseinandersetzung bereits seit Vorwahlen 2016
Der Streit zwischen dem Ex-Präsidenten und dem Senator der Republikanischen Partei Floridas, Marco Rubio, geht auf eine Auseinandersetzung während der republikanischen Vorwahlen im Jahr 2016 zurück, bei der der Senator vor einer Debatte über die Größe von Trumps Händen scherzte. Er sagte dabei: „Sie wissen ja, was man über Männer mit kleinen Händen sagt.“
Trump reagierte in der Debatte trotzig, indem er seine Hände für das republikanische Publikum ausstreckte und darauf bestand, dass Rubios Behauptung, dass „etwas anderes klein sein muss“, falsch sei. „Ich garantiere Ihnen, dass es kein Problem gibt“, sagte Trump zudem, so CNN.
Im Zuge der Auseinandersetzung folgten zahlreiche Rechtfertigungen Trumps sowie Schlagzeilen, in dene Trump versicherte „dass er gut ausgestattet sei“.