Anklage und mögliche Millionenstrafen wegen Robocalls mit Deepfake-Biden

anklage und mögliche millionenstrafen wegen robocalls mit deepfake-biden

Anklage und mögliche Millionenstrafen wegen Robocalls mit Deepfake-Biden

Automatisierte Anrufe mit KI-generierter Biden-Stimme sollten Wähler in die Irre führen. Sie könnten den Auftraggeber ins Gefängnis führen.​

New Hampshire erhebt vier Anklagen gegen Steve Kramer, der Anfang des Jahres Bürger mit automatisierten Anrufen (Robocalls) belästigt und dabei eine Deepfake-Stimme US-Präsident Joe Bidens eingesetzt hat. Zusätzlich drohen Millionenstrafen der Telecom-Regulierungsbehörde FCC. Kramer ist zum grundsätzlichen Sachverhalt geständig und behauptet, mit den Anrufen auf die Gefahren von Deepfakes aufmerksam machen zu wollen. Er ließ den KI-generierten Biden sagen, dass die Wähler nicht zur Vorwahl gehen sollen.

Bei der Vorwahl entscheiden wahlberechtigte Einwohner New Hampshires, wer die Kandidaten der Parteien der Demokraten sowie der Republikaner sind, die bei der Wahl im November auf dem Stimmzettel stehen werden. Der Vorwahl in New Hampshire kommt stets besondere Aufmerksamkeit zugute, weil es die erste im Reigen der US-Vorwahlen ist.

Wählerunterdrückung

Kramer engagierte sich in der Kampagne eines Demokraten-Politikers, der Präsidentschaftskandidat seiner Partei werden wollte – ein Wunsch mit geringen Erfolgsaussichten, möchte doch der amtierende US-Präsident Joe Biden wieder antreten. Die KI-generierte Biden-Stimme empfahl den Angerufenen, nicht zu wählen, um sich ihre Stimme für die Präsidentenwahl im November "aufzuheben". Tatsächlich dürfen Wahlberechtigte sowohl bei der Vorwahl als auch bei der eigentlichen Wahl im November jeweils eine Stimme abgeben. Außerdem soll sich Kramer bei den Anrufen fälschlich als Kandidat ausgegeben haben.

Der Rat, sich die Stimme "aufzuheben", ist irreführend; wer darauf hereinfällt, verliert seinen Einfluss bei der Vorwahl, ohne bei der eigentlichen Wahl einen Vorteil zu haben. Hätte Kramer die richtigen Leute hereingelegt, hätte das die Chancen "seines" Kandidaten verbessert. Dieser gibt an, von Kramers Machenschaften nichts gewusst zu haben, und distanziert sich ausdrücklich davon. Der Auftragnehmer, der die falsche Biden-Stimme generiert hat, gibt das ebenfalls zu, will aber nichts vom geplanten Einsatzzweck gewusst haben. Er ist nicht angeklagt. Biden gewann die Vorwahl haushoch.

Nun erhebt New Hampshire Anklage gegen Kramer: 13 Mal wegen des Verbrechens der Wählerunterdrückung, worauf jeweils 3,5 bis 7 Jahre Haft stehen, und 13 Mal wegen des Vergehens, sich fälschlich als Kandidat auszugeben, wofür Geldstrafen drohen. Jeweils 13, weil Kramer für den Prozess 13 Anrufe nachgewiesen werden sollen. Diese gingen an Anschlüsse in vier verschiedenen Countys, weshalb sich Kramer gleich vier parallelen Strafprozessen stellen muss. Das hat Justizminister John Formella, ein Republikaner, am Donnerstag bekanntgegeben.

FCC-Verfahren auch gegen Netzbetreiber

Die FCC (Federal Communications Commission) hat ebenfalls ein Verfahren gegen Kramer eröffnet (Az. FCC 24-59). Sie möchte ihm eine Geldstrafe von Höhe von sechs Millionen US-Dollar aufbrummen. Einerseits ist es in den USA illegal, Anrufe zu Mobiltelefonen sowie Festnetzanschlüssen in Privatwohnungen "mit künstlicher oder voraufgezeichneter Stimme" durchzuführen, sofern der Angerufene nicht vorab zugestimmt hat. Andererseits soll Kramer auch gegen das Verbot gefälschter Rufnummern (Caller-ID) verstoßen haben.

Laut Medienberichten ließ er es so aussehen, als kämen die Anrufe vom Anschluss einer ehemaligen Parteivorsitzenden der Demokraten in New Hampshire. Die Dame kam unschuldig zum Handkuss.

Zwei Millionen Dollar Strafe möchte die FCC über den Netzbetreiber Lingo Telecom verhängen (Az. FCC 24-60). Dieser soll die Anrufe in Kramers Auftrag vermittelt und dabei mit digitalen Signaturen nach STIR/SHAKEN signalisiert haben, dass die angezeigte Caller-ID korrekt sei. STIR/SHAKEN ist gerade ein Mittel im Kampf gegen Telefon-Spam. Der Netzbetreiber wäre verpflichtet gewesen, die Identität des Auftraggebers zu prüfen (Know Your Customer, KYC), soll diese Pflicht aber nicht erfüllt haben.

Die Strafverfahren heißen alle State of New Hampshire v. Steven Kramer und tragen folgende Aktenzeichen: 211-2024-CR-00211 (Belknap County Superior Court), 215-2024-CR-00203, 215-2024-CR-00204, 215-2024-CR-00205 (Grafton County Superior Court), 217-2024-CR-00443, 217-2024-CR-00444 (Merrimack County Superior Court) sowie 218-2024-CR-00480 (Rockingham County Superior Court).

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