FPÖ-Dringliche: Gewessler erklärt sich vor Bundesrat

fpö-dringliche: gewessler erklärt sich vor bundesrat

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) sieht sich bei ihrem Ja zum EU-Renaturierungsgesetz im Recht.

ÖVP und FPÖ zerpflückten Gewesslers Ja zum Renaturierungsgesetz auch im Bundesrat. Die Freiheitlichen brachten Dringliche Anfragen ein.

Die Zustimmung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) zum EU-Renaturierungsgesetz im Rat der EU-Umweltminister am 17. Juni stand im Mittelpunkt von zwei Dringlichen Anfragen der FPÖ in der Bundesratssitzung am Donnerstag.

Die Freiheitlichen orteten darin ein "Bauernvernichtungsgesetz" und einen "Anschlag auf die Existenz unserer Landwirte". Sie stellten dazu 32 Fragen an die Klimaschutzministerin sowie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler von der ÖVP. Inhaltlich ging es vorrangig um Gewesslers Position, wonach sie meint, rechtlich korrekt gehandelt zu haben. Die Volkspartei sieht ja einen Verfassungsbruch.

In einem zweiten großen Punkt wurden die Auswirkungen des Renaturierungsgesetzes auf die heimische Landwirtschaft und die Lebensmittelversorgung erfragt. Dazu wurde abermals das Schreckgespenst angeblich drohender Enteignungen der Bauern bemüht.

Gewessler betonte zu Beginn ihrer Replik die positiven Auswirkungen des Gesetzes: Eine intakte Natur sei "unsere Lebensgrundlage". Ohne sie gebe es kein gesundes und glückliches Leben, kein erfolgreiches Wirtschaften und keine gute Zukunft für kommende Generationen.

Naturschutz sei mittlerweile eine existenzielle Frage. Es sei an der Zeit, im Einklang mit der Natur zu wirtschaften und nicht gegen sie, forderte die Klimaschutzministerin. Diesen Auftrag erfülle das EU-Renaturierungsgesetz: "Wer unsere wunderbare Heimat erhalten will, muss sie auch schützen".

Die Vorwürfe, sie habe gegen geltendes Recht und die Verfassung gehandelt, wischt sie vom Tisch. Sie habe ihr Ja zum Renaturierungsgesetz vorab rechtlich umfassend von hoch anerkannten Experten prüfen lassen. Ihre Zustimmung sei demnach rechtskonform gewesen und den Vorwurf strafrechtlich relevanter Handlungen betrachte sie als haltlos. Die Einschätzung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt habe keine bindende Wirkung und bringe lediglich eine Rechtsmeinung zum Ausdruck.

Damit eine Stellungnahme der Bundesländer rechtlich bindend sei, müsse diese in der Integrationskonferenz der Bundesländer beschlossen werden, was im konkreten Fall nicht erfolgt sei, argumentiert Gewessler.

Zudem habe die Stellungnahme keine Bindungswirkung auf den später verfassten Trilog-Entwurf, mit dem sich die sachliche Grundlage wesentlich geändert habe. Nicht zuletzt durch das "Ausscheren" der Bundesländer Wien und Kärnten gebe es keine einheitliche Stellungnahme, meinte die Ministerin.

Die Länderstellungnahme sei aber jedenfalls im Zuge der Verhandlungen intensiv berücksichtigt und keinesfalls ignoriert worden. Zahlreiche Punkte daraus seien in den finalen Text übernommen worden, betonte Gewessler.

Grundsätzlich sollte hier der Eindruck vermieden werden, dass mit zweierlei Maß gemessen werde, forderte die Klimaschutzministerin mit Verweis auf die Vorgehensweise einstiger ÖVP-Minister wie Harald Mahrer.

Angesichts kursierender Fehlinformationen, wie drohende Enteignungen, forderte die Ministerin auch einen faktenbasierten Zugang ein und legte den Fahrplan vor.

Die Mitgliedsstaaten müssten nun Pläne zum Naturschutz erstellen und dies werde im Einklang mit der Landwirtschaft erfolgen. Dabei könnten eigene Bedürfnisse flexibel berücksichtigt werden und die Union stelle umfassende Finanzmittel für die Umsetzung zur Verfügung.

Die Wirkungsanalyse der EU-Kommission zeige eindeutig positive wirtschaftliche Effekte, weshalb auch nicht von Einkommensverlusten ausgegangen werden könne. Gerade für Kleinbetriebe würden sich mit den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Renaturierung neue Chancen eröffnen.

Gewessler stellt klar: Es werde jedenfalls kein Betrieb gezwungen, Renaturierungsmaßnahmen auf seinen Flächen zu setzen. Es gebe weder eine Verpflichtungen zur Außernutzungsstellung, noch würden Pflanzenschutz- und Düngemittel eingeschränkt, verwehrte sich Gewessler gegen kursierende Fehlinformationen. Insgesamt komme der Ernährungssicherheit eine große Bedeutung in dem Regelwerk zu. Doch nur eine gesunde Natur könne eine Basis für eine gesunde und funktionierende Lebensmittelversorgung sein.

Scharfe Kritik an dem Vorgehen von Gewessler kam von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Die Klimaschutzministerin habe sich in einem Alleingang über das Gesetz und Verfassung hinweggesetzt, den "Föderalismus mit Füßen" getreten.

Der "gute Zweck heiligt nicht die schlechten Mittel", donnerte die türkise Juristin. Die Nummer 2 der Ökopartei bei der kommenden Nationalratswahl habe damit die "Büchse der Pandora" geöffnet.

Man müsse sich darauf vorbereiten, dass künftig mit der "Gewessler-Methode" und entsprechenden Rechtsgutachten der Rechtsstaat "ausgehebelt" und "Ideologie" durchgesetzt werde. Dies sei "brandgefährlich", verurteilte Edtstadler.

Dass die ÖVP in der Vergangenheit ebenfalls schon Gesetzesänderungen auf Basis von Privatgutachten durchgepeitscht hatte, vergisst die Volkspartei in ihrer Kritik gerne.

Sie wolle jedenfalls nun die notwendigen rechtlichen Schritte für eine Überprüfung, ob die Verordnung auf europäischer Ebene rechtmäßig zustande gekommen sei, einleiten. Ihr Ziel: Nichtigkeitsklage beim EuGH.

Die FPÖ brachte im Rahmen der Sitzung dann auch einen Entschließungsantrag auf Entlassung von Ministerin Gewessler ein, blieb damit aber in der Minderheit. Durch ihre Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz habe sie gegen die Interessen Österreichs gehandelt, so die Sicht der FPÖ.

Mit einem weiteren Antrag forderten die Freiheitlichen den Bundeskanzler auf, sich auf europäischer Ebene für die Sicherstellung der heimischen Ernährungssouveränität einzusetzen und somit für eine Rückabwicklung des EU-Renaturierungsgesetzes.

Auch dieser Antrag blieb in der Minderheit. Die ÖVP hat ohnehin schon von sich aus angekündigt, Nichtigkeitsbeschwerde beim EuGH einlegen zu wollen.

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