Klimaanlage an: Bußgeld für Verbrennerfahrer, E-Autofahrer bleiben verschont

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Im Sommer wird die Klimaanlage im Auto häufiger genutzt, um der Hitze zu entkommen. Doch während E-Autofahrer dabei keine Probleme haben, kann es für Fahrer von Verbrennern teuer werden.

Bei hohen Außentemperaturen, die das Auto in einen Backofen verwandeln, ist die Klimaanlage ein Segen – solange man fährt. Doch im Stand kann der Motorenleerlauf von Verbrennern teuer werden. Neben Deutschland haben auch andere europäische Länder strenge Bußgeldkataloge, die den falschen Gebrauch der Klimaanlage im Sinne des Umweltschutzes regeln. Hohe Strafen können die Folge sein. E-Autofahrer können jedoch aufatmen: Ihre Klimaanlage läuft elektrisch, sodass sie ungeschoren davonkommen.

Motor im Stand laufen lassen: Das sollten sie wissen

Ob der kurze Abstecher der Kinder zum Kiosk für ein Eis oder das Warten auf den Beifahrer vor dem Supermarkt: Damit die Klimaanlage bei Verbrennern läuft, muss meist der Motor eingeschaltet bleiben. Doch genau das ist schlecht fürs Klima. Deshalb verbieten viele Länder das Laufenlassen des Motors im Stand. Die Vorschriften variieren von Land zu Land, und es gibt strenge Regeln, wann und wie die Klimaanlage genutzt werden darf.

  • Deutschland: Hierzulande regelt Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Laufenlassen des Motors bei stehenden Fahrzeugen, selbst wenn die Klimaanlage nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Gesetzestext besagt: "Beim Betrieb von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten." Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen.
  • Italien: Im beliebten Urlaubsland Italien kann das Laufenlassen des Motors im Stand richtig teuer werden. Die italienische Straßenverkehrsordnung verbietet es ausdrücklich, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage zu betreiben, während das Fahrzeug geparkt ist. 2022 haben die Behörden die Bußgelder drastisch erhöht – sie liegen nun zwischen 223 und 444 Euro.
  • Österreich: Auch in der Alpenrepublik sind die Regeln streng. Paragraf 4 des Kraftfahrgesetzes (KFG) untersagt das Laufenlassen des Motors im Stand. Obwohl die Höchststrafe bei Verstößen theoretisch bis zu 10.000 Euro betragen kann, sind die Bußgelder im Alltag deutlich niedriger und bewegen sich meist zwischen 75 und 150 Euro. Im Gegensatz zu Italien zielt dieses Gesetz vor allem darauf ab, das "Warmlaufenlassen" der Fahrzeuge in den kalten Wintermonaten zu verhindern.
  • Großbritannien: Angesichts der historischen Probleme mit Luftverschmutzung seit der Industrialisierung ist es kaum überraschend, dass auch der Motorenleerlauf, das sogenannte "vehicle idling", im Vereinigten Königreich unter Strafe steht. Wer den Motor im Stand laufen lässt, muss derzeit mit einem Bußgeld von rund 25 Euro rechnen. Allerdings plant die Regierung, diese Strafen in naher Zukunft deutlich zu erhöhen.
  • Dänemark: Seit 2006 ist es im nördlichen Nachbarland strikt verboten, den Motor ohne triftigen Grund laufen zu lassen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe von etwa 67 Euro rechnen, womit Dänemark ähnlich strenge Maßnahmen wie Deutschland ergreift, um unnötige Emissionen zu reduzieren.
  • Schweiz: In der Schweiz, bekannt für ihre strengen Vorschriften, kommt man beim Thema Motorlaufenlassen überraschend glimpflich davon. Das Gesetz verbietet "jede vermeidbare Belästigung von Straßenbenützern". Wer den Motor im Stand laufen lässt, muss lediglich eine Bußstrafe von rund 60 Euro zahlen

Wichtige Verkehrsregeln für (E-)Autofahrer

Wann darf man die Lichthupe benutzen? Was gilt bei Nebel? Ab wann gilt das Tempolimit bei Nässe? Es gibt viele Verkehrsregeln, die nicht jedem sofort einfallen. Damit Sie sicher und legal unterwegs sind, haben wir bei EFAHRER.com die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst und verständlich erklärt.

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