Schock-Zahlen! - Hälfte der Rentner geht bei Grundrente leer aus - trotz Anspruch! Das sind die Gründe
Gefeierte Schauspielstars haben im Alter finanzielle Nöte. imago images/Future Image
Diese Zahlen sind schockierend. Neue Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigen, dass weniger als die Hälfte der Grundrenten-Berechtigten, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand gingen, tatsächlich die Grundrente ausgezahlt bekommen haben.
Die Fakten sind erschreckend: Nur 45,5 Prozent der Berechtigten erhielten den Zuschlag auf ihre ohnehin schon knappe Rente. Von den 166.557 Neurentnern, die die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllen, weil sie mehr als 33 Jahre gearbeitet haben, bekamen nur 75.785 den dringend benötigten Zuschlag, berichtet die „Bild“-Zeitung.
Im gesamten Rentenbestand haben inzwischen 2,5 Millionen ältere Menschen Anspruch auf die Grundrente. Aufgrund der Einkommensanrechnung wird diese jedoch nur an 1,18 Millionen Personen tatsächlich ausgezahlt.
Die Zahlen sind alarmierend. Millionen Rentner, die jahrzehntelang hart gearbeitet haben, sind von der Alterarmut gefährdet, weil sie keinen oder nur einen geringen Zuschlag zur Rente erhalten.
Darum gehen so viele Rentner leer aus
Bei vielen Rentnern wurden eigene Einkünfte oder die des Partners angerechnet, sodass sie im Durchschnitt nur 857 Euro Netto-Rente erhalten würden. Nur diejenigen, die kein oder nur geringes Einkommen hatten, konnten sich über einen Anstieg auf 936 Euro freuen.
Noch alarmierender sind die Geschlechterunterschiede: Männer, die seit 2023 in den Genuss der Grundrente kamen, erhielten im Schnitt einen Zuschlag von 78,60 Euro, was ihre Rente auf 928 Euro netto erhöhte. Frauen hingegen bekamen im Durchschnitt 113 Euro Zuschlag und erreichten damit eine monatliche Rente von 984 Euro.
Wer bekommt Grundrente - und wer nicht?
Grundsätzlich gilt: Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf die Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Sie richtet sich an Geringverdiener, die Beiträge müssen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.
Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Besteht ein Anspruch, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus.
Arbeiten Senioren, erhält die Deutsche Rentenversicherung in der Regel automatisch eine entsprechende Mitteilung vom Finanzamt. Diese Obergrenzen gelten dann:
Unverheiratete Rentner:
- Monatliches Einkommen bis zu 1375 Euro wird nicht angerechnet. Wenn Ihr Einkommen diese Höhe nicht überschreitet, können Sie den vollen Grundrentenzuschlag bekommen.
- Einkommen über 1375 Euro bis zu 1759 Euro im Monat wird zu 60 Prozent auf den Zuschlag angerechnet.
- Ist Ihr Einkommen höher als 1759 Euro im Monat, wird dieser Teil des Einkommens voll auf den Zuschlag angerechnet.
Verheiratete Rentner oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende:
- Monatliches Einkommen bis zu 2085 Euro bleibt unberücksichtigt.
- Überschreitet Ihr Einkommen diese Grenze nicht, erhalten Sie den vollen Grundrentenzuschlag.
- Einkommen über 2085 Euro bis zu 2639 Euro im Monat wird zu 60 Prozent auf den Zuschlag angerechnet.
- Bei einem Einkommen von mehr als 2639 Euro im Monat wird der übersteigende Betrag vollständig auf den Zuschlag angerechnet.
Als Einkommen gilt einerseits das zu versteuernde Einkommen und der steuerfreie Teil der Rente oder anderer Versorgungsbezüge, nicht aber die Grundrente selbst.
Wer im Alter weiterarbeitet, soll bald profitieren
Wer im hohen Alter arbeitet, soll steuerlich entlastet werden.
„Wir diskutieren darüber, ob es finanzielle Anreize gibt, zum Beispiel bei der Besteuerung dafür zu sorgen, dass es sich noch mehr lohnt für die, die wollen und können zu arbeiten “, so Arbeitsminister Hubertus Heil im Gespräch mit der „Bild am Sonntag“. Wie hoch der zusätzliche Freibetrag bei der Einkommenssteuer sein soll, ist allerdings völlig offen. Ein Entwurf soll frühestens im Sommer stehen. Aktuell arbeitet sein Ministerium an der Frage: „Was muss man tun, damit Menschen freiwillig länger arbeiten?“
Das Weiterarbeiten im Alter soll attraktiv gemacht werden. Jeder Beschäftigte soll deshalb ein so genanntes Rente-oder-Weiterarbeiten-Gespräch bekommen. „Wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter irgendwann näher kommt, gibt es einen Erörterungsanspruch für Beschäftigte“, so der Minister. Mitarbeiter und Arbeitgeber sollen miteinander besprechen, wie es weitergeht. Ob zum Beispiel der Bald-Rentner mit reduzierten Wochenstunden noch ein, zwei Jahre dran hängt. Jeder sozialversicherungspflichtige Angestellte soll den Anspruch bekommen, „das mit Chefin oder Chef besprechen zu können“.
Damit nicht genug: Auch für Bezieher von Witwenrente möchte der Minister längeres Arbeiten finanziell attraktiver machen. Speziell für Witwen soll sich der Wiedereinstieg in den Job lohnen. Heil: „Ich kenne ganz viele Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, ihre Männer in der Regel. Dann sterben die, dann kriegen sie die Witwenrente. Und wenn die dann wieder arbeiten wollen, wird das voll auf die Witwenrente angerechnet. Das will ich ändern: Dass wir großzügiger sind, dass sich Arbeit, für die, die das wollen, lohnt.“ Wie viel Witwen und Witwer anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen, muss noch geklärt werden.