Gegenseitiges Misstrauen statt gelungene Integration: Vorwürfe gegen Ausländerbehörde

Gegenseitiges Misstrauen statt gelungene Integration: Vorwürfe gegen Ausländerbehörde

gegenseitiges misstrauen statt gelungene integration: vorwürfe gegen ausländerbehörde

Zwei linke Bündnisse aus Göttingen demonstrieren im Februar vor der Ausländerbehörde Zeven für ein sicheres Bleiberecht von sechs Kolumbianerinnen und Kolumbianern.

Sechs Mitglieder einer kolumbianischen Familie klagen, sie werden von Behörden nicht bei ihrer Eingliederung unterstützt, sondern schikaniert. Der Landkreis Rotenburg, zu dem die kritisierte Ausländerbehörde in Zeven gehört, verweist wiederum auf Verstöße einzelner Familienmitglieder gegen geltendes Recht. Der Fall der Geflüchteten aus Kolumbien steht stellvertretend für viele andere.

Zeven/Scheeßel/Rotenburg – Kontrollen durch Sicherheitsleute, Ansprechpartner hinter einer Glasscheibe, die Dokumente einfordern und erstmal einbehalten – das klingt ein wenig nach einem Besuch im Gefängnis, ist aber Saskia Schultes Eindruck der Kreisausländerbehörden-Außenstelle an der Bremer Straße in Zeven. Schulte heißt anders, habe aber „ein tendenzielles Misstrauen“ gegenüber Behörden entwickelt und will daher ihren echten Namen nicht in der Zeitung genannt haben. Sie berichtet von einer bedrohlichen, unangenehmen Atmosphäre in der Außenstelle.

Nun ist das erst einmal ihr persönliches Empfinden. Behördengänge machen wohl wenigen Bürgern besonders viel Spaß. Und die Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter selbst machen ebenfalls negative Erfahrungen, bis zu Beleidigungen oder gar körperlichen Angriffen durch ihre Klientel.

Anschuldigung: Zugang zu Bildung, Arbeit und gültigen Ausweispapieren erschwert

Aber gegen die Ausländerbehörde erhebt eine kolumbianische Familie auch handfeste Vorwürfe: Ihr sei der Zugang zu Bildung, Arbeit und gültigen Ausweispapieren verwehrt oder zumindest erschwert worden. Aus Sicht der Ausländerbehörde wiederum haben sich einzelne Mitglieder der Familie inakzeptabel verhalten, etwa indem sie sich nicht an Wohnsitzauflagen gehalten und somit versucht hätten, sich ihr eigenes Recht zu verschaffen.

Schulte hat die sechs allesamt erwachsenen Familienmitglieder über eineinhalb Jahre in die Behörde begleitet, denn, so ihr Eindruck: „Die Familie hätte keine Erklärungen zu ihrer Situation erhalten, wenn nicht ich als deutschsprachige Person darauf bestanden hätte.“ Eigentlich hatte sie nur eine einmalige Begleitung geplant. Doch Schulte habe dabei mitbekommen, dass einbehaltene Dokumente erst auf Nachfrage zurückgegeben worden seien.

Willkürliches Vorgehen in Zeven „gang und gäbe“?

„Spannend fand ich auch, dass die Duldung bei einem Familienmitglied um drei Monate verlängert wurde, bei einem anderen um sechs Monate, obwohl alle den gleichen Antrag gestellt hatten.“ Da entstehe der Eindruck, dass manche Sachbearbeiter ohne rechtliche Basis, dafür „nach Lust und Laune“ entscheiden. Es sei dann ein Fehler eingestanden worden und alle Duldungen seien um sechs Monate verlängert worden, aber erst auf Nachfrage von Schulte.

Der Landkreis als Behördenträger macht auf Anfrage deutlich, Duldungsverlängerungen seien im Extremfall sogar tageweise möglich, falls die Notwendigkeit dafür bestehe. Heißt: Mehrere Monate sind schon großzügig. Schultes Wahrnehmung, nachdem sie auch mit anderen ausländischen Behördengängern ins Gespräch gekommen war, sei folgende: Willkürliches Vorgehen ist in Zeven „gang und gäbe“.

Arbeit, aber keine Umzugserlaubnis

Die Anwältin der Familie, Regina Jördens-Berneburg, deren Kanzlei in Göttingen sitzt, versteht auch die unterschiedlichen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über die sechs Asylanträge nicht. Obwohl alle Anträge ähnlich gelagert und gleichzeitig gestellt worden seien, hätten drei Familienmitglieder eine normale Ablehnung erhalten, zwei sogar eine sogenannte offensichtliche Ablehnung, auf einen Antrag steht die Reaktion noch aus.

Dafür könne die Behörde in Zeven nichts, betont die Migrationsrechtexpertin. Und auch über die Klage gegen die Bamf-Entscheidungen werde außerhalb des Landkreises entschieden, dafür sei das Verwaltungsgericht in Stade zuständig. „Das Bamf hat in diesen fünf Fällen eine ziemlich harte Entscheidung getroffen, aber ich bin nicht der Richter“, sagt Jördens-Berneburg aus Respekt vor dem Verwaltungsgericht. Ein Gerichtstermin in Stade, wo es um die Klagen gegen die Asyl-Ablehnungen geht, steht noch aus.

Es gab vom Verwaltungsrecht her keinen Grund, Ausweise nur für wenige Wochen auszustellen.

Anwältin Regina Jördens-Berneburg

Die Familienangehörigen, die 2021 von Kolumbien nach Deutschland flohen, um Asyl zu beantragen, steckten derweil in einem Kreislauf, aus dem es schwer herauszukommen sei, meint Schulte, die Helferin. Beispiel: Sie hatten zwar mittlerweile eine Arbeitserlaubnis erhalten, der Umzug in einen anderen Kreis, nach Göttingen, für eine Arbeitsstelle sei aber über elf Monate nicht bewilligt worden. Ausweispapiere seien nur für vier Wochen verlängert worden, was zum Verlust von Arbeitsverhältnissen geführt habe.

Arbeitgeber hätten ein Problem, wenn sie Menschen ohne Ausweis beschäftigten, erklärt Rechtsanwältin Jördens-Berneburg. „Es gab verwaltungsrechtlich keinen Grund, Ausweise nur für wenige Wochen auszustellen, und die Menschen dafür jedes Mal nach Zeven tingeln zu lassen.“ Der Landkreis verteidigt seine Behörde: Kurze Fristen seien „rechtmäßig, notwendig und sinnvoll“, wenn der Kontakt zu den Betroffenen hergestellt werden soll, um – falls nötig – ausländerrechtliche Maßnahmen umzusetzen.

Die Familie hat sich dann ohne Absprache auf den Weg gemacht und war für keine Behörde greifbar.

Der Landkreis Rotenburg

Der Fall sei „durchaus komplex“, so der Landkreis. Der Umzug war vonseiten der Familie gewünscht, die Ausländerbehörde im Kreis Göttingen habe den Zuzug aber abgelehnt. „Die Familie hat sich dann ohne Absprache auf den Weg gemacht und war für keine Behörde oder sonstige Stelle greifbar.“ Behördliche und gerichtliche Entscheidungen müssten aber akzeptiert werden.

Mittlerweile stelle die Behörde, so die Anwältin, dennoch Ausweispapiere für sechs Monate aus. Ein Teil der Familie habe in Göttingen neue Arbeitsverhältnisse gefunden und könne durch ein festes Einkommen für sich sorgen. Daher gehe es derzeit juristisch darum, dass die Wohnsitzauflagen fallen gelassen werden, erläutert Jördens-Berneburg. Ihre Jobs könnten die Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis über eine reine Duldung hinaus erhöhen, so die Hoffnung der Betroffenen.

Dass Behördenmitarbeiter überarbeitet sind, ist ein Thema

Andersherum dürfen die beiden Familienmitglieder mit offensichtlicher Ablehnung nicht arbeiten. Eigentlich werden Arbeitskräfte hierzulande ja laut Politikern und Wirtschaftsvertretern händeringend gesucht. „So dringend scheint es dann doch nicht zu sein“, sagt Schulte sarkastisch.

Die Frage, warum einer Familie, die nach eigenem Bekunden Deutsch lernen, arbeiten und Teil der Gesellschaft sein will, eher geschadet als geholfen wird – wenn dem denn so ist – steht im Raum. Jördens-Berneburg stellt sich diese Frage, ohne dass sie Behördenmitarbeitern pauschal Rassismus unterstellen will. „Ich kann mir vorstellen, dass es Überarbeitung gibt, und dass manche Mitarbeiter von Antragstellern selbst angefeindet wurden und werden.“

Kanzler-Interview könnte als zusätzlicher Druck erscheinen

Auch Sebastian Küster vom Bündnis gegen Abschiebungen aus Göttingen, an das sich die Kolumbianer wandten, nachdem sie sich von den Ämtern schikaniert gefühlt hatten, will einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden keine persönliche Motivation unterstellen, Menschen um ihr Recht zu bringen oder ihren Ermessensspielraum konsequent zu Ungunsten der Antragsteller auszulegen.

Er glaubt eher, dass Angestellte in Ausländerbehörden nur das letzte Glied struktureller Diskriminierung seien. Als SPD-Kanzler Olaf Scholz im Oktober in einem Spiegel-Interview verstärktes Abschieben forderte, sei das sicher als zusätzlicher Druck bei den Behörden angekommen. Deren schlechte personelle Ausstattung komme dann erschwerend hinzu.

Sicherheitsdienst schützt Ausländerbehörde nach Angriff

Die Belastung in der Ausländerbehörde sei insgesamt extrem hoch, bestätigt der Landkreis Rotenburg, die Fallzahlen seien auf hohem Niveau. Am Standort Zeven habe sich die Lage aber entschärft, weil dort mittlerweile weiteres Personal eingesetzt werde.

Es herrsche dort ein angemessenes Klima und die große Mehrheit der Kunden würde sich ordentlich verhalten. Es gebe aber naturgemäß schwierige Gespräche, insbesondere bei negativen Entscheidungen durch das Bamf oder die Ausländerbehörde selbst. Einzelne Kunden akzeptierten grundsätzlich keine Entscheidungen weiblicher Sachbearbeiter. Und es sei schon zu Bedrohungen bis in den privaten Bereich der Behördenmitarbeiter gekommen. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe oberste Priorität, so der Landkreis, der nach einem Übergriff mit Körperverletzung einen Sicherheitsdienst für die Behörde beauftragte.

Werden Leute, die arbeiten wollen, dabei unterstützt oder behindert?

Jördens-Berneburg fragt sich dennoch, ob es der richtige Umgang sei, Druck in gleicher Weise an andere weiterzugeben oder ob man nicht stärker berücksichtigen müsse, dass viele Geflüchtete Schlimmes erlebt und aus Angst um ihr Leben hätten. Es sei von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich, wie Menschen behandelt werden, die zum Sozialsystem beitragen können, so die Erfahrung der Juristin. Sprich: Ob Leute, die arbeiten wollen, dabei unterstützt oder behindert werden.

Der Bundesregierungsbeauftragte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, hatte 2023 explizit Kolumbianer für den deutschen Arbeitsmarkt in den Blick genommen. In Bezug auf Kolumbien gehen die Entscheider des Bamf – das sind die für die Prüfung der Anträge zuständigen Sachbearbeiter – davon aus, dass es sich bei Kolumbien um ein Land handelt, in dem demokratische Verhältnisse herrschen. Das berichtete das Stader Wochenblatt vor einem Jahr, nachdem Geflüchtetenstatistiken ergeben hatten, dass Kolumbianer in der hiesigen Region einen hohen Anteil der Asylanträge einnehmen. Die allermeisten von ihnen würden abgeschoben, so das Wochenblatt. Niedersachsen ist das Land, dem bundesweit die meisten Kolumbianer zugewiesen werden.

gegenseitiges misstrauen statt gelungene integration: vorwürfe gegen ausländerbehörde

Kriminelle Organisationen gelten in Kolumbien immer noch als mächtig: Angehörige von Menschen, die von Guerillakämpfern getötet wurden, oder verschwunden sind, demonstrieren vor dem Justizpalast in Bogota.

Und Jördens-Berneburg behauptet, der Landkreis Rotenburg sei landesweit der einzige, der Kolumbianer in ihr Heimatland abschiebe. Diese Aussage sei nicht richtig, so der Landkreis. Richtig sei aber, dass kein Abschiebestopp für Kolumbien bestehe. „Wird eine Entscheidung getroffen, muss geltendes Recht umgesetzt werden.“

Das Bundesinnenministerium stuft Kolumbien – anders als etwa Ghana, Senegal und Balkan-Staaten – nicht als sicheres Herkunftsland ein. Es gebe zwar eine legitime Regierung und Polizeibehörden, die willens seien, von Kriminellen und Paramilitärs Verfolgte zu schützen, aber nicht all denen Schutz bieten könnten, die ihn nötig hätten. „Wenn die großen kriminellen Organisationen in Kolumbien jemanden finden wollen, dann finden sie ihn auch“, so Jördens-Berneburg.

Ausgerechnet die in Kolumbien besonders Gefährdeten sollten abgeschoben werden

Die Familie in Zeven macht also aus Sicht der Anwältin zurecht geltend, dass sie in Kolumbien in Lebensgefahr sei. Eine der Frauen sei in Kolumbien Sozialarbeiterin gewesen, habe sich über Jahre für Menschen aus einem Aussteigerprogramm engagiert und sich damit in der organisierten Kriminalität unbeliebt gemacht. Ein Familienangehöriger, ihr Lebensgefährte, habe zu Bürgerkriegszeiten für eine Guerillagruppe kämpfen müssen, physische wie psychische Gewalt erfahren und würde bei einer Rückkehr weiter verfolgt.

Zumal in Teilen des Landes nach wie vor bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten, meint Küster vom Göttinger Bündnis gegen Abschiebungen. Seiner Ansicht nach fokussiere sich die öffentliche Wahrnehmung auf den Nahen Osten und zu wenig auf Lateinamerika. Es gehe den sechs Kolumbianern in Zeven also in Deutschland nicht um eine wirtschaftlich bessere Lage, sondern um ein Leben in Sicherheit. Sie hatten in Kolumbien keine finanziellen Schwierigkeiten – in Deutschland dagegen schon. Die Behörden bezeichneten sie als Wirtschaftsflüchtlinge, das gehe an der Sache vorbei, so ihre Anwältin. Und mit der Sicherheit sei es auch so eine Sache: Ausgerechnet die Asylanträge der in Kolumbien besonders gefährdeten Sozialarbeiterin und ihres Lebensgefährten seien vom Bamf mit einer offensichtlichen Ablehnung bedacht worden, womit sie formal ausreisepflichtig seien.

Anwältin: Die Familienmitglieder sind keine Wirtschaftsflüchtlinge

Daher sei die Angst vor einer Abschiebung groß. Die Ausländerbehörde dürfe diese vollziehen, das sei legitim, so Jördens-Berneburg. Es gebe aber unterschiedliche Arten, dieses Recht zu handhaben. Zwei Mitglieder der kolumbianischen Familie sollen einmal bereits „überfallartig“ (Jördens-Berneburg) frühmorgens aus ihrer Wohnung geholt worden seien und schon in Frankfurt am Main in einem Flieger gesessen haben, ehe sie durch eigenen Widerstand noch die Abschiebung in ihre Heimat verhindert hätten. Danach standen die beiden unter Schock, seien stationär in psychiatrischer Behandlung gewesen, zumal einer von beiden Autist sei.

Jördens-Berneburg gesteht ein, dass sich diese beiden Kolumbianer rein rechtlich in Zeven aufhalten müssten, sie würden das aber aus Angst nicht tun und dafür auch auf Sozialleistungen verzichten, die sie persönlich empfangen müssten. Dieser Verzicht sei ein weiterer Beleg, dass sie nicht aus wirtschaftlichen Motiven in Deutschland seien, meint die Anwältin.

Abschiebung stellt stets das letzte Mittel dar.

Der Landkreis Rotenburg

Der Landkreis will selbst keine Einschätzung treffen, aus welchen Gründen die Kolumbianer nach Deutschland kamen. Er verweist darauf, dass nicht die Ausländerbehörde in Zeven, sondern das Bamf die Asylanträge bewertet. Und bei bestehender Ausreisepflicht solle die Freiwilligkeit im Vordergrund stehen, über Gespräche, Beratung und Aufforderungen. „Eine Abschiebung stellt in der Maßnahmenfolge stets das letzte Mittel dar.“

„In Kolumbien werden wir von Straftätern verfolgt, hier werden wir wie Straftäter behandelt“, beklagt hingegen die Familie in einem Schreiben, das auf einer Kundgebung Ende Februar vor der Ausländerbehörde verlesen wurde. Rund 30 zumeist politisch links orientierte Menschen, vor allem Mitglieder des Bündnisses gegen Abschiebungen und des Bündnisses für offene Grenzen aus Göttingen, hatten dort auf die aus ihrer Sicht diskriminierende Behandlung der Familie durch die Behörden aufmerksam gemacht.

gegenseitiges misstrauen statt gelungene integration: vorwürfe gegen ausländerbehörde

Die Kundgebung für die kolumbianischen Geflüchteten ist nicht angemeldet, aber die Polizei ließ die Demonstrierenden gewähren, nachdem sich eine Vertreterin des Bündnisses für offene Grenzen einem Beamten gegenüber als Organisatorin einer spontanen Versammlung zur Verfügung gestellt hat.

Die Veranstaltung war nicht angemeldet, aber die Polizei ließ sie gewähren, nachdem sich eine Vertreterin des Bündnisses für offene Grenzen einem Beamten gegenüber persönlich als Organisatorin einer spontanen Versammlung zur Verfügung gestellt hatte, und weil die Kundgebung friedlich blieb.

Küster verfolgt niedersachsenweit eine zweistellige Anzahl an Fällen, in denen sein Bündnis Behörden ungerechtfertigte Repressionen unterstellt. Er sieht den Fall in Zeven als typisch, aber auch als besonders krass an. Beispiel: Die Familie wollte einen Deutschkurs belegen, der sei ihnen aber mit Verweis auf fehlende freie Plätze versagt worden. Das habe sich als eine Lüge erwiesen, denn die Familie habe sich dann selbst gekümmert und in Rotenburg einen Kurs gefunden. Deutschkenntnisse waren wiederum Voraussetzung für die Arbeitserlaubnis, schildert Aylin Kaya vom Bündnis für offene Grenzen. „Einige Familienmitglieder sprechen mittlerweile besser Deutsch als ich Spanisch“, sagt Schulte. Die Rotenburgerin war nicht bei der Kundgebung dabei, fungierte aber bei den Behördenbesuchen auch als Übersetzerin.

Weitere Vorwürfe: Von Deutschkurs abgehalten und Wohnung unangemeldet betreten?

Den Vorwurf der Lüge weist der Landkreis für die Ausländerbehörde zurück. „Es ging allenfalls darum, dass eine Verpflichtung nach dem Aufenthaltsgesetz nicht möglich war.“ Es stehe jedem frei, sich um seine Sprachentwicklung zu kümmern, auch über die Teilnahme an Kursen.

Ein weiteres Beispiel, durch das sich die Familie schlecht behandelt fühlte: Finanzielle Zuwendungen hätten, ebenso wie in Zeven die Ausweispapiere, persönlich abgeholt werden müssen, zum Teil in Form von 10 Euro täglich im Rathaus in Scheeßel, wo ein Teil der Familie untergebracht war. Jördens-Berneburg findet es korrekt, dass eine Behörde kontrolliert, dass Geld in die dafür vorgesehenen Hände geht.

Gemeinde Scheeßel: Besuche sind immer angekündigt

Mitarbeiter von Scheeßels Fachbereich für Soziales seien allerdings unangemeldet in Unterkünften aufgetaucht, wie die Anwältin vermutet, auf der Suche nach einzelnen Familienmitgliedern. Ein unangemeldetes Betreten der Wohnung hält Jördens-Berneburg für rechtswidrig, für „vollkommen inakzeptabel“ und für eine Katastrophe. Die Frau, die allein in der Wohnung gewesen sei, habe psychische Probleme. Umso schwerer wiege eine Verletzung ihrer Privatsphäre.

Bei der Gemeinde Scheeßel dagegen hält man es nach eigener Aussage für ausgeschlossen, dass Mitarbeiter unangekündigt eine Unterkunft betreten hätten. Die Gebäudewirtschaft verfüge zwar für den Notfall über Schlüssel. Und es gebe auch Besuche, die seien aber angekündigt. Denkbar sei, dass die betroffene Frau die Ankündigung nicht erreicht oder vergessen habe. Doch selbst dann gingen Gemeinde-Mitarbeiter zurückhaltend vor, würden auf keinen Fall in die Wohnung stürmen.

Anwältin hofft auf Wegfall von Wohnsitzauflage

„Sie wollen uns nicht haben, aber wir bleiben“, lautet das trotzige Fazit der Familie, deren Name der Redaktion bekannt ist, die aber nicht direkt mit der Presse spricht. Schriftlich werfen die Familienmitglieder der Scheeßeler Behörde, die sie im Bund mit der Ausländerbehörde sehen, „Psychoterror“ vor. Lieber würden sie eine Geschichte erzählen von würdevoller Unterstützung durch die Ämter.

Der Landkreis äußert sich nicht, ob er eine generelle Abschaffung der Wohnsitzauflage in Niedersachsen im Sinne einer Entbürokratisierung und Entlastung der eigenen Mitarbeiter befürworten würde. Anwältin Jördens-Berneburg positioniert sich da umso klarer: Sie hofft, dass die Wohnsitzauflage bald wegfällt. Dann wäre auch die Ausländerbehörde in Zeven nicht mehr für die Familie zuständig – worüber offenbar keiner der Beteiligten besonders traurig wäre.

Migration: 2022 mehr Zuzüge als Wegzüge im Landkreis Rotenburg

3 481 Zuzüge aus anderen Staaten in den Landkreis Rotenburg hat es 2022 laut statistischem Landesamt gegeben, diesen standen 1 727 Wegzüge aus dem Kreis über die Bundesgrenze hinaus gegenüber. 859 der 3 481 Zugezogenen kamen aus EU-Ländern, darunter 305 aus Rumänien und 196 aus Polen, bei 739 Wegzügen, hier waren es unter anderem 220 nach Rumänien und 186 nach Polen. Aus der Ukraine gab es angesichts des russischen Angriffskriegs mit 1 937 die meisten Zuzüge, gegenüber 342 Wegzügen. Aus Kolumbien kamen 2022 lediglich 13 Menschen, bei 16 Wegzügen. Für 2023 liegen noch keine Zahlen des Landesamts vor. Eingebürgert wurden im Jahr 2022 insgesamt 185 Menschen, 95 männliche und 90 weibliche. hei

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