Erstes Urteil im Streit um Dünen-Campingplatz erwartet

erstes urteil im streit um dünen-campingplatz erwartet

Blick auf einen Campingplatz an der Ostsee.

Im Tauziehen zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Ferienanlagenbetreiber Regenbogen AG um den Dünen-Campingplatz in Prerow auf dem Darss gibt es am Freitag ein erstes Gerichtsurteil. Das Landgericht Stralsund muss entscheiden, weil sich beide Parteien am 6. Juni nicht gütlich einigen konnten. Vor allem das Land, das den Pachtvertrag kündigte, sah keinerlei Spielraum. «Zwischen uns liegen Welten», hatte einer der Anwälte des Landes bei der Verhandlung vor drei Wochen gesagt.

Kündigung und Räumungsklagen

Vor der 6. Zivilkammer geht es um eine im Wald liegende rund 15 Hektar große Teilfläche des Campingplatzes im Kreis Vorpommern-Rügen. Darauf errichtete die Regenbogen AG, die den Platz sei 30 Jahren betreibt, Infrastruktur wie Sanitäranlagen, Stromkästen und Wasserableitungen. Das Land kündigte den Pachtvertrag zum 31. Dezember 2023. Ein neuer Pächter wurde in einem Auswahlverfahren bestimmt. Doch die Regenbogen AG räumte den Platz nicht. Es folgten Räumungsklagen.

Das Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein argumentiert, der Vertrag habe eine Laufzeit bis 2042. Es pocht zudem auf Entschädigungszahlungen unter anderem für die in den letzten Jahrzehnten getätigten Investitionen auf dem Campingplatz. Letzteres ist auch für das Land im Grundsatz unstrittig.

«Das Tischtuch ist relativ durchschnitten»

Die Regenbogen AG schlug als Kompromisslinie eine kürzere Vertragslaufzeit bis 2028 sowie eine Entschädigungssumme in Höhe von dann rund 16 Millionen Euro vor. Für die Gesamtlaufzeit bis 2042 würden dem Unternehmen nach eigenen Angaben 42 Millionen Euro an Einnahmen entgehen.

Die Anwälte des Landes beharrten strikt auf der Wirksamkeit der Kündigung. «Das Tischtuch ist relativ zerschnitten», so einer der Juristen. «Nach 30 Jahren ist auch irgendwann mal gut.» Umweltminister Till Backhaus (SPD) hatte die Regenbogen AG in den vergangenen Monaten mit Mietnomaden in Verbindung gebracht und zudem mit Blick auf die Betreiber betont, er sei nicht erpressbar.

Der Streit beschäftigt aktuell die beiden Landgerichte Stralsund und Rostock sowie das Verwaltungsgericht Greifswald. Es sind insgesamt vier Verfahren, bei denen es unter anderem um die Frage des Vergabeverfahrens an einen neuen Pächter sowie unterschiedliche Flächen geht. Das Landgericht Rostock befasst sich etwa mit einer Räumungsklage für den Anlandungsbereich, also die Sand- und Dünenfläche, wo die Camper stehen. Eigentümerin dieser Flächen ist die landeseigene Stiftung Umwelt- und Naturschutz.

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