Hessen: Die falsche Frau zur Kasse gebeten
Naturschutz
Hessen: Die falsche Frau zur Kasse gebeten
Eine Auseinandersetzung bei der Räumung des Dannenröder Forsts im Jahr 2020 wurde nun vor Gericht verhandelt. (Archivfoto)
Mehr als drei Jahre nach Räumung des Dannenröder Forsts gibt es immer noch juristische Nachspiele.
Das Land hat den Kostenbescheid in Zusammenhang mit den Aktionen gegen den Ausbau der A49 aufgehoben. Eine junge Frau sollte 500 Euro zahlen, weil die Polizei sie bei Protesten im Dannenröder Forst Ende 2020 von einem sogenannten Monopod heruntergeholt haben soll. Die Frau hatte sich gegen diesen Kostenbescheid zur Wehr gesetzt, sie sei nicht die fragliche Person. Vor zwei Wochen wurde dazu am Verwaltungsgericht Gießen verhandelt.
Die Polizei hatte bei der Räumung eine Frau von einem Monopod heruntergeholt, aber im Anschluss keine richtige Identitätsfeststellung gemacht. Erst später glaubte ein sogenannter Super-Recognizer der Polizei mit Hilfe eines Vergleichs von Fotos, dass die damals mit Farbe getarnte Frau mit der Klägerin identisch sei. Dem hatte vor Gericht eine Sachverständige nach Inaugenscheinnahme der Klägerin und mit einer Analyse der Fotos widersprochen. Es handele sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um ein und dieselbe Person.