Weimar: Prozess um Haus der Frau von Stein beginnt im dritten Anlauf
Das Haus der Frau von Stein wurde 2008 an Juan Javier Bofill verkauft.
Wie es mit dem Haus der Frau von Stein weitergeht, bleibt weiterhin ungewiss. Weil die Sanierung des Barockhauses in Weimar seit Jahren stockt, will die Stadt Weimar will das Wiedererwerbsrecht von dem spanischen Eigentümer Juan Javier Bofill einklagen. Am Landgericht Erfurt kam es am Freitagmittag jedoch gar nicht dazu.
Investor Bofill erschien nicht persönlich. Sein Rechtsanwalt, Dirk Wandner, argumentierte gegen die Rechtmäßigkeit des Wiedererwerbsrechts bis ein Schreiben eingereicht wurde, in dem Bofill ihm Mandat entzieht. Außerdem ergeht gegen den Angeklagten ein Säumnisurteil. Zwei Termine am Landgericht waren zuvor geplatzt, weil der Angeklagte nicht erscheinen konnte. Nach Auffassung von Richterin Martina Becher steht der Stadt Weimar das Wiedererwerbsrecht zu. Sie mahnt jedoch auch an, dass die auf 142.500 Euro festgelegte Vertragsstrafe neu berechnet werden müsse.