Lehrerin beschimpft – Vater muss 2.700 Euro zahlen

lehrerin beschimpft – vater muss 2.700 euro zahlen

Der Mann soll die Lehrerin mehrfach beschimpft haben. Symbolbild.

Beschimpfungen können in der Schweiz teuer werden – insbesondere, wenn sie mehrfach ausgestoßen werden und man bereits vorbestraft ist.

Der 45-jährige Vater machte keinen Hehl daraus, was er von der Klassenlehrerin seines Sohnes hält: In insgesamt vier Textnachrichten betitelte er die Frau im vergangenen Februar als "blöde Kuh". Auf WhatsApp schrieb er ihr beispielsweise: "Blöde Kuh! Bravo!!! Nur weiter fahren so sie blöde Kuh! Super!!!" Dreimal beschimpfte er sie auf Deutsch, einmal auf Serbokroatisch.

Die Lehrerin ließ sich die verbalen Entgleisungen nicht gefallen und zeigte den Vater kurzerhand an. Mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat ihn wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.000 Franken verurteilt, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, der "20 Minuten" vorliegt. Hinzu kommen die Verfahrenskosten in Höhe von 650 Franken. Umgerechnet sind das in Summe etwa 2.720 Euro.

Für eine vergleichsweise harmlose Beschimpfung erscheinen 2.000 Franken als eine happige Summe. Dazu muss man wissen: Eine Geldstrafe setzt sich aus der Anzahl Tagessätze und der Höhe des Tagessatzes zusammen. Die Anzahl bemisst sich nach dem Verschulden, also der Schwere des Vergehens.

Die Höhe wird nach Einkommen und Vermögen der Täterin oder des Täters festgelegt. Ein Tagessatz beträgt in der Regel zwischen 30 und 3.000 Franken. Maximal möglich sind 180 Tagessätze bzw. für eine Beschimpfung 90 Tagessätze.

Im vorliegenden Fall sind dem Beschuldigten 20 Tagessätze zu je 100 Franken auferlegt worden. Dass die Anzahl nicht tiefer liegt, dürfte laut Rechtsanwalt Simon Bigler zum einen daran liegen, dass die Privatklägerin mehrfach beschimpft wurde.

Zum anderen war der Vater bereits vorbestraft: Im vergangenen September wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 4.000 Franken verurteilt (weshalb, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor).

Vorstrafen, insbesondere wenn sie zeitlich nicht weit zurücklägen, könnten eine Verschärfung der neuerlichen Strafe zur Folge haben, sagt Bigler. Ganz nach der Devise: Wer nicht aus seinen Fehlern lernt, braucht erst recht eins auf den Deckel.

Letztlich hätte es den Beschimpfer aber auch weit härter treffen können. Auf einen Widerruf der bedingten Geldstrafe vom September respektive deren Umwandlung in eine unbedingte Geldstrafe hat die Staatsanwaltschaft nämlich verzichtet. Andernfalls hätte die "blöde Kuh" den Mann über 6.000 Franken gekostet.

Fast so viel musste im April 2022 ein Mann aus dem Kanton St. Gallen bezahlen, nachdem er seine Nachbarin als "blöde Kuh" betitelt hatte. Auch er war bereits vorbestraft, weshalb ihn die Beschimpfung um satte 5.850 Franken erleichterte.

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