Das Ende des Klimaschutzgesetzes
Nein, es ist nicht eine Sommerpause, die Klimaschutz-Bemühungen bremst, sondern – wie es im Amtsdeutsch so unverfänglich heißt – der Fristenlauf. Vor ein paar Stunden ist einbe wichtige abgelaufen. Spätestens am 30. Juni, 24.00 Uhr, hätte die EU-Kommission Post aus Wien bekommen sollen. Die Übermittlung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) wäre fällig gewesen.
Aber das kleine Poststück ist nicht abgeschickt worden. Und wird es auch vorerst nicht. Auch wenn die notwendigen Berechnungen schon in der Zielgeraden gewesen sind, die Einbindung von „maßgeblichen Stakeholdern“ stehe noch aus. Ein sperriges Wort, das nach koalitionärer Notbremsung klingt.
Und wie bei den meisten Notbremsungen, so wird auch bei dieser einiges durcheinander gewürfelt und fällt zu Boden. Im konkreten Fall ist es der Evergreen von koalitionärem Zwist und Hader, das Klimaschutzgesetz.
Der Vollständigkeit halber sei daran erinnert: Es besteht ein Klimaschutzgesetz, die darin enthaltenen Fristen und Ziele sind allerdings ausgelaufen. Umwelt- und Klimaministerin Leonore Gewessler wollte der legistischen Hülle neues Leben einhauchen und ein neues Klimaschutzgesetz mit Zielen, Fristen und Verantwortlichkeiten beschließen. Nägel mit Köpfen also, im Sinne einer konsequenten und ernst gemeinten Klimapolitik.
Daraus wird wohl nichts werden. Denn die Bremse beim NEKP hat zur Folge, dass ohne Vorliegen dieses Plans auch die konkreten Zahlen und Ziffern nicht auf dem Tisch liegen, aufgrund derer „Klimaschutz konkret“ in Gesetzesform genossen werden könnte. Theoretisch möglich wäre das zwar schon, weil die Zahlen intern ja aufliegen, doch wäre diese Option nur dann real, wenn es guten Willen aller Beteiligten gäbe. Aber der bleibt bei koalitionären Notbremsungen meistens auf der Strecke. Schade.