Volkswillen missachtet – Bundes­gericht rügt Schaff­hauser Regierung

Regierungsrat und Parlament wollten eine Volksinitiative für mehr finanzielle Transparenz in der Politik verwässern. Dafür wurden sie jetzt vom höchsten Gericht gerüffelt.

Regierungsrat und Parlament wollten eine Volksinitiative für mehr finanzielle Transparenz in der Politik verwässern. Dafür wurden sie jetzt vom höchsten Gericht gerüffelt.

volkswillen missachtet – bundes­gericht rügt schaff­hauser regierung

Die Schaffhauser Regierung wollte sich über den Volkswillen hinwegsetzen. Das Bundesgericht hat das gestoppt.

Ein jahrelanges Seilziehen um die Umsetzung strenger Offenlegungsregeln in der Schaffhauser Politik endet mit einem Sieg der Transparenzverfechter. Damit sind Versuche der bürgerlichen Mehrheit im Schaffhauser Kantonsrat endgültig gescheitert, ein Abstimmungsergebnis gegen den ursprünglichen Volkswillen zu verwässern.

2020 hatte das Stimmvolk – völlig überraschend – eine Initiative der Jungsozialisten angenommen. Sie verlangt eine detaillierte Offenlegung der Finanzierungsquellen und Interessenbindungen von Parteien und Politikern.

Umsetzung herausgezögert

Regierung und Kantonsrat taten sich schwer damit. Der Regierungsrat zögerte die Ausarbeitung eines Umsetzungsgesetzes heraus. Zudem versuchte die bürgerliche Kantonsratsmehrheit, die Forderungen der Initiative mit einem weiteren Schachzug abzuschwächen: Sie verabschiedete einen FDP-Vorstoss, der politische Finanztransparenz «mit Augenmass» hätte schaffen sollen.

Jungsozialisten, SP und Grüne reagierten darauf mit einer Umsetzungsinitiative. Sie kam zwar den Bedenken der Regierung und der Bürgerlichen entgegen. Beispielsweise sollen die Transparenzvorschriften nur in den fünf grössten Gemeinden Schaffhausens gelten. Aber am Grundsatz der Offenlegung der Politikfinanzierung hielt die Initiative klar fest.

«Meuchelmord an einer Initiative»

Als die Umsetzungsinitiative zustande kam, wehrte sich die bürgerliche Kantonsratsmehrheit mit einem weiteren Manöver: Sie wollte den FDP-Vorstoss allein dem Volk vorlegen. Bei einem Ja wäre die Durchsetzungsinitiative für ungültig erklärt worden. «Das ist Meuchelmord an einer Initiative von jungen Menschen», sagte darauf eine grüne Kantonsrätin.

Die Retourkutsche kam prompt. Die Transparenzbefürworter reichten Beschwerde beim Bundesgericht ein. In seinem Urteil hält das Bundesgericht jetzt fest, der Kantonsrat habe mit seinem Vorgehen den demokratischen Willen des Volkes missachtet. Die ursprünglichen Ziele der Transparenzinitiative seien zu respektieren. Deshalb verlangt das Gericht, dass die Durchsetzungsinitiative und der Gegenvorschlag gleichzeitig zur Abstimmung kommen.

Der Schaffhauser Claudio Kuster hatte als Mitglied des Vereins für Transparenz und als Privatperson die Beschwerde eingereicht. Er sieht sich durch das Urteil bestätigt. «Zudem hat das Bundesgericht klar festgehalten, dass die Umsetzungsinitiative gültig ist», sagt Kuster. «Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl an den Kantonsrat, weitere Verwässerungsmanöver zu unterlassen.»

«Bundesgericht weitab von der Realität»

Von FDP-Kantonsrat Christian Heydecker stammt der Vorstoss, mit dem der Kantonsrat die Transparenzinitiative abschwächen wollte. Er sagt, er könne zwar mit dem Urteil leben. Aber: «Mit dem vom Kantonsrat gewählten Vorgehen wäre – aus meiner Sicht – das Abstimmungsprozedere besser und logischer strukturiert gewesen.» Die vom Bundesgericht für diesen Fall heraufbeschworenen Dilemmas seien «weitab von der Realität».

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