Schuldspruch in Bellinzona: Das Bundesstrafgericht verurteilte zwei Männer, denen ein Bombenanschlag auf dem Basler Villenhügel zur Last gelegt wird, je zu mehreren Jahren Gefängnis.
Für länger als fünf Jahre schickt das Bundesstrafgericht die beiden Bruderholz-Bomber hinter Gitter. Die beiden Schweizer hatten im März 2022 einen Sprengsatz an der Fassade eines Anwesens auf dem Basler Villenhügel gezündet. Verletzt wurde zum Glück niemand, der Sachschaden war aber gewaltig. Nun sollen die Täter für fünf respektive für sechs Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, wie die «Basler Zeitung» unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtet. Damit sei das Gericht unter der Forderung der Anklage von acht und zehn Jahren geblieben.
Nach der Detonation der Bombe in Basel war das Motiv zunächst ein Rätsel. Der Inhaber des Anwesens konnte sich nicht vorstellen, warum ausgerechnet er ins Visier der Bomber geraten war. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen kurz darauf, dann war lange Funkstille.
Sondereinsatzkräfte statt Sprengstoff
Erst im Oktober 2022 wurde bekannt, dass im Juni des gleichen Jahres zwei Männer bei Stuttgart (D) wegen eines geplanten Sprengstoffdelikts in der Schweiz verhaftet wurden. Sie hatten versucht, im Darknet Sprengstoff zu bestellen, am anderen Ende sass aber die Polizei. Bei der angeblichen Übergabe wartete statt Bombenmaterial das Spezialeinsatzkommando (SEK) Baden-Württemberg auf sie. Die Verhafteten waren damals 26 und 23 Jahre alt. Waren sie für die Bombe auf dem Bruderholz verantwortlich?
Der Verdacht erhärtete sich, denn noch im gleichen Jahr wurden die Männer von Deutschland an die Schweiz ausgeliefert. Spätestens im Oktober 2023 war klar, dass die Bundesanwaltschaft ihnen neben Bombenplänen auch die Explosion auf dem Villenhügel vorhielt. Ende des Monats begann die Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Gemäss Bundesanwaltschaft hatten sie vor, mit Anschlägen Geld in Form von Bitcoin zu erpressen. Einer der Beschuldigten soll am Handy einer Freundin gegenüber mit den Details geprahlt haben. Vor Gericht bestritten sie ihre Taten und verweigerten die Aussage.
Nun wurden sie zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Urteil des Bundesstrafgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.
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