Regierung hält zwei bürgerliche Vorstösse für bedenklich

Die Basler Regierungsräte haben mehrere Motionen zum Wohnschutz analysiert. Einige davon erachten sie als schwierig.

regierung hält zwei bürgerliche vorstösse für bedenklich

Rathaus am Marktplatz am Donnerstag, 16. Februar 2023, in Basel.

Die Bürgerlichen wollen den Basler Wohnschutz, der sowohl Handwerkern wie auch Hauseigentümerinnen zu schaffen macht, schwächen. Sie haben dazu fünf Vorstösse eingereicht. Die Basler Regierung hält zwei davon für bedenklich, wie sie am Dienstag mitteilt. Bei den übrigen drei kann sie sich eine Umsetzung vorstellen.

Das ist zum einen die Idee von Niggi Daniel Rechsteiner (GLP): Er will energetische Renovationsarbeiten wie zum Beispiel Fassadendämmungen vom Wohnschutz ausnehmen. Die Mietzinswächter in der Wohnschutzkommission sollen aber weiterhin über andere bauliche Massnahmen wie den klassischen Küchenersatz, eine Badsanierung oder neue Böden urteilen dürfen.

Umsetzung mit Spielraum

Auch den Vorstoss von Michael Hug (LDP) hält die Regierung für umsetzbar. Er schlägt vor, den Wohnschutz insofern zu lockern, dass Vermieter ihre Wohnungen nach einem Mieterwechsel instand stellen und die Miete um maximal 10 Prozent erhöhen dürfen – ohne dass sie dafür eine Bewilligung brauchen. Hug will ausserdem einen Expressschalter für kleinere Sanierungen schaffen. Dies zielt auf eine Entlastung der sogenannten fairen Kleinvermieter ab. Bei grösseren Sanierungen sollen die Mietzinswächter sich an den üblichen Mieten im Quartier orientieren dürfen statt an den strikten Vorgaben, wie viel Renovationsarbeit überwälzt werden darf.

Der dritte bürgerliche Vorstoss, den die Regierung für annehmbar hält, ist jener von Pascal Messerli: Er möchte die Wohnschutzkommission (WSK) entpolitisieren. Der langjährige Co-Geschäftsleiter des Mieterverbands, Beat Leuthardt, etwa zog einigen Unmut auf sich, als er letzten Frühling ein Gesuch beurteilte, gegen das er selbst einmal im Namen des Mieterverbands Einsprache erhoben hatte. Alle drei Vorstösse möchte die Regierung mit einem gewissen Spielraum umsetzen – also nicht wortgetreu.

Regierung äussert Bedenken

«Bedenken» äussert die Regierung indes in Bezug auf die Vorstösse von FDP-Grossrat Daniel Seiler und Mitte-Grossrätin Andrea Knellwolf. Letztere möchte die allumfassende Definition von Wohnungsnot abschaffen. Stattdessen soll Wohnungsnot je nach «Wohnungsgrösse, Preiskategorie und Standort» ausgewiesen werden. Der Gedanke dahinter ist, dass genügend 1-Zimmer-Wohnungen leer stehen, während 4- und 5-Zimmer-Wohnungen ein rares Gut in Basel-Stadt sind. Die Umsetzung würde bedeuten, dass für Dutzende von Kategorien jedes Jahr aufs Neue eruiert werden müsste, ob jetzt dort Wohnungsnot gilt oder nicht.

Ebenfalls für schwierig hält die Regierung die Idee von Seiler, vermietetes Stockwerkeigentum aus dem Wohnschutz herauszulösen. Ihre Bedenken begründet sie ziemlich allgemein damit, dass es noch zu früh sei, definitive Schlüsse zu den Auswirkungen des Wohnschutzes zu ziehen. Diese seien «zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über den Einzelfall hinaus abschätzbar». Der Regierungsrat hat deshalb eine systematische Auslegeordnung zum Gesetz und zur Verordnung in Auftrag gegeben, um allenfalls geeignete Anpassungen zu unterbreiten.

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