Prinz Harry im vergangenen Sommer in London.
Prinz Harry (39) musste am Mittwoch, dem 28. Februar, vor Gericht im Streit mit der britischen Regierung eine herbe Niederlage einstecken. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge verlor er im Verfahren um die Fortsetzung von staatlichen Sicherheitsmassnahmen bei seinen Heimatbesuchen. Darauf pochte der jüngere Sohn von König Charles III. (75), obwohl er im Zuge des Megxits freiwillig den Status eines arbeitenden Royals ablegte.
Mittlerweile kündigte das Team von Prinz Harry an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Der britischen Boulevardzeitung «Daily Mail» liegen unterdessen die detaillierten Gerichtsdokumente zum Urteil des Londoner High Courts vor. Daraus ist unter anderem zu entnehmen, dass Harry vor dem Richter auch deutlich wurde, und kurzzeitig wohl sogar etwas die Fassung verlor.
Prinz Harry: «Ich hätte gerne den Namen dieser Person!»
So soll Prinz Harry offen im Gerichtssaal die Preisgabe der Identität desjenigen Beamten gefordert haben, der im Innenministerium die Herabstufung seines Polizeischutzes durchgesetzt hatte. «Ich hätte gerne den Namen dieser Person!», soll Harry persönlich verlangt haben. Auch seine konkreten Argumente für eine Fortsetzung der Sicherheitsmassnahmen in Grossbritannien wurden durch die Veröffentlichung der Gerichtsakten nun bekannt.
So beschwerte er sich, dass seine Besuche weiterhin unsicher seien, vor allem für seine Kinder Prinzessin Lilibet (2) und Prinz Archie (4). Es habe sich nichts geändert, nur weil er nicht mehr in der ersten Reihe stehe. Er sei weiterhin «ein Prinz des Königreichs» und stehe immerhin an fünfter Stelle der Thronfolge. Dennoch nahm das Gericht die Entscheidung des Innenministeriums in Schutz. Sämtliche Aspekte seien berücksichtigt worden, somit sei der Entzug der Schutzbedürftigkeit auch rechtens. Es sei angemessen, den Polizeischutz auf diejenigen Personen zu begrenzen, die aufgrund ihrer öffentlichen Rolle im Interesse des Staates handeln würden. Das sei bei Prinz Harry jedoch nicht mehr der Fall.
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