Mutter muss die Kosten für die Suche nicht bezahlen

Im Rahmen eines Sorgerechtsstreites fuhr eine Frau mit ihrer Tochter weg, ohne eine Nachricht zu hinterlassen. Die Behörden schlugen deshalb Alarm.

mutter muss die kosten für die suche nicht bezahlen

Für die Handyortung der Frau muss nach dem Gerichtsentscheid die Allgemeinheit aufkommen.

Die Aufregung bei Angehörigen und Behörden war gross, als im Herbst 2020 eine Mutter mit ihrer Tochter untertauchte. Nach knapp einem Tag nahm die Geschichte ein gutes Ende. Die beiden wurden wohlauf im nahen Ausland gefunden.

Der Vater des Kindes und die Behörden hatten zuvor die Kantonspolizei alarmiert. Die Frau war überstürzt mit ihrem Kind abgereist und war telefonisch nicht erreichbar. Die Polizei löste eine Notsuche aus.

Mehr als drei Jahre später beschäftigte sich das Verwaltungsgericht mit dem Vorfall aus der Region Bern. Denn die Polizei stellte der Mutter die Kosten für die Ortung ihrer Mobiltelefone im Rahmen dieser Notsuche in Rechnung, knapp 4700 Franken.

Reise ins Ausland verboten

Dagegen wehrt sie sich. Mit Erfolg: Das Gericht heisst ihre Beschwerde gut. Die Frau habe die Notsuche wohl fahrlässig, aber nicht grobfahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht, weshalb ihr die Kosten nicht überwälzt werden dürften.

Kurz vor dem Untertauchen war die Frau über ein gerichtliches Gutachten zur familiären Situation informiert worden. Ein Umzug ins Ausland wurde dabei nicht empfohlen, sogar das alleinige Sorgerecht für den Vater in Betracht gezogen.

Unmittelbar nach dieser Info holte die Frau die Tochter frühzeitig von der Schule ab und war danach nicht mehr erreichbar. Die Behörden reagierten umgehend. Das Gericht entzog ihr per sofort die Obhut über das Kind und verbot ihr, mit ihm aus der Schweiz zu reisen.

Die Polizei wurde ebenfalls informiert, dass die Frau untergetaucht sei. Sofortige Ermittlungen ergaben, dass sie eine Verkehrskamera passiert hatte. Weil die Beiständin befürchtete, die Frau könnte sich und ihrer Tochter etwas antun, löste die Polizei die Notsuche mittels Handy-Ortung aus.

Mutter hatte die Betreuung inne

Als die Mutter anderntags ihr Mobiltelefon einschaltete und Kontakt mit dem Kindsvater hatte, wurde die Ortung beendet. Sowohl die Kantonspolizei als auch die kantonale Sicherheitsdirektion stellten sich auf den Standpunkt, dass die Mutter mit ihrem überstürzten Verhalten die Notsuche vorsätzlich verursacht habe.

Diese Meinung teilt das Verwaltungsgericht nicht. Es betont in einem am Montag publizierten Urteil, dass die Mutter zu jenem Zeitpunkt und das anschliessende Wochenende für die Betreuung zuständig war.

Auch sei zum Zeitpunkt ihrer Ausreise nichts konkret gewesen zu einem allfälligen Ausreiseverbot oder einem Entzug der elterlichen Sorge. Vor diesem Hintergrund sei die Frau nicht verpflichtet gewesen, den Kindsvater oder die Behörden über ihre Pläne zu informieren oder ständig erreichbar zu sein.

Es sei aber auch verständlich gewesen, so das Gericht, dass die Ungewissheit über den Verbleib nach der überstürzten Abholaktion dem Vater und den Behörden Sorgen gemacht habe. Das Handeln der Mutter sei deshalb nur als fahrlässig zu werten, was keine Konsequenzen für die Kosten nach sich ziehe.

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