Die meisten Kantonalbanken bieten im Krisenfall höheren Schutz

Bei den Staatsinstituten haften über die Einlagensicherung hinaus die Kantone – allerdings nicht bei allen.

die meisten kantonalbanken bieten im krisenfall höheren schutz

Die Zürcher Kantonalbank gehört zu den sichersten Banken der Welt.

Immer wieder hört und liest man von der Einlagensicherung: Pro Kunde und Bank sind maximal 100’000 Franken geschützt. Letzte Woche sagte mir jedoch mein Berater bei meiner Hausbank, bei der Zürcher Kantonalbank sei das ganze Vermögen geschützt, weil der Kanton Zürich dafür geradestehe. Stimmt das? I. G.

Sie sprechen zwei verschiedene Dinge an: Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind bei allen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma unterstehenden Banken in der Schweiz Einlagen von höchstens 100’000 Franken je Kunde und Bank gesichert, wobei bei gemeinsamen Konten spezielle Regelungen bestehen. Ausserdem sind die Mittel für die Einlagensicherung seitens der Banken nicht unendlich, sondern auf 8 Milliarden Franken begrenzt.

Jede Bank ist verpflichtet, Liquidität für den Fall zu halten, dass sie Beiträge an das System der Einlagensicherung leisten muss. Die Hälfte dieser Beitragsverpflichtung muss sie in Form von Wertschriften oder Geld bei einer Drittverwahrungsstelle im Voraus hinterlegen.

Zuletzt wurden die Beitragsverpflichtungen aller Banken von früher 6 Milliarden auf 8 Milliarden Franke erhöht. Dieser Betrag entspricht dem im Gesetz festgelegten Wert von 1,6 Prozent aller gesicherten Guthaben in der Schweiz. In der Praxis müsste über die Einlagensicherung hinaus bei einem Konkurs von mehreren grossen Banken wohl der Staat einspringen.

Die meisten Kantonalbanken haben eine unbeschränkte Staatsgarantie

Unabhängig von der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es bei Kantonalbanken eine Staatsgarantie. Würde eine Kantonalbank in Schräglage geraten und zahlungsunfähig werden, würde der betroffene Kanton für die Verbindlichkeiten seiner Kantonalbank haften. Dadurch ist garantiert, dass die Kundinnen und Kunden der Bank ihr Geld zurückerhalten.

Bei der Zürcher Kantonalbank, die Sie direkt ansprechen, haftet der Kanton Zürich gemäss Gesetz für sämtliche Verbindlichkeiten der Bank, falls die bankeigenen Mittel nicht ausreichen würden. Der Kanton Zürich stellt der ZKB ein Dotationskapital als Teil des Eigenkapitals zur Verfügung.

Zusätzlich hat das Institut weitere Eigenmittel und weist ein Eigenkapital von rund 14,3 Milliarden Franken aus. Würden diese Mittel in einer Krise nicht ausreichen, würde der Kanton Zürich einspringen, damit sämtliche Verbindlichkeiten gedeckt werden könnten.

Die Aussage Ihres Beraters ist somit korrekt. Die ZKB gehört denn auch zu den sichersten Banken der Welt und verfügt über ein AAA-Rating der internationalen Ratingagenturen.

Drei Kantone bieten keine Staatsgarantie

Zu beachten ist, dass nicht alle Kantonalbanken in der Schweiz eine Staatsgarantie bieten. Hierzulande gibt es 24 Kantonalbanken. Aber nur 21 dieser Institute haben eine unbeschränkte Staatsgarantie. Besondere Regelungen gibt es in den Kantonen Bern, Genf und Waadt. Diese Kantone gewähren ihren Kantonalbanken keine Staatsgarantie.

Bei den übrigen Kantonalbanken geniessen die Kundinnen und Kunden eine Staatsgarantie und haben für ihre Einlagen einen Schutz, der deutlich über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht, wie sie alle Banken bieten.

Keine Staatsgarantie mehr hat die Postfinance. Früher haftete der Bund für deren Verbindlichkeiten. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Die Postfinance ist eine Bank und untersteht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht und der gesetzlichen Einlagensicherung.

Bei der Finanztochter der Post sind wie bei allen Banken hierzulande Einlagen bis maximal 100’000 Franken pro Kunde und Bank gesichert. Sie weist aber anders als die meisten Kantonalbanken keine Staatsgarantie auf.

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