Weil sein Leben fast nur aus Gamen, TV und Schlafen bestand, bekam ein junger Mann aus der Region Brugg AG eine Beistandschaft. Das passte ihm jedoch überhaupt nicht, worauf er erfolgreich eine Beschwerde gegen die Massnahme einreichte.
Junger Aargauer bekommt Beistand, weil er zu viel zockt
Dieser Couch-Potato ist endlich einmal aufgestanden – und hat sogleich einen Sieg eingefahren. Ein junger Mann aus der Region Brugg AG kämpfte erfolgreich gegen seine behördliche Bevormundung. Er gelangte dabei an das Obergericht des Kantons Aargau, das sein Urteil unlängst veröffentlichte.
Das Familiengericht Brugg hatte dem Mann beim Erreichen des 18. Lebensjahres eine Beiständin vor die Nase gesetzt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Die Begründung: Der bisherige Beistand befürworte eine Erwachsenenschutzmassnahme. Der junge Mann habe weder eine Arbeit noch eine Tagesstruktur und verbringe seine Zeit grösstenteils mit Gamen, Schlafen und Fernsehen.
Fortschritte, weniger Zeit am Computer
Die Beiständin sollte den Mann bei der Erledigung seiner finanziellen und administrativen Angelegenheiten vertreten, dessen Einkommen und Vermögen verwalten und ihn bei der beruflichen Integration unterstützen. Gemäss Familiengericht leidet der Mann an diversen psychischen Erkrankungen und Störungen. Bestimmte Angelegenheiten im beruflichen, administrativen und finanziellen Bereich könne er alleine nicht erledigen. Sein Wohl sei dadurch «in relevanter Weise» gefährdet.
In seiner Beschwerde an das Obergericht streitet der Mann die Darstellung des Familiengerichts grösstenteils ab. Er habe zwar eine schwierige Zeit hinter sich. Doch er leide nicht an diversen psychischen Störungen. Bei der Verhandlung, die Ende 2023 stattfand, erklärte der Gamer, es gehe im inzwischen besser. In der psychologischen Behandlung, die er regelmässig besuche, habe er Fortschritte gemacht und verbringe weniger Zeit am Computer.
Auch die Eltern des Mannes sowie sein Psychologe berichteten über positive Entwicklungen. Das Obergericht anerkennt zwar eine gewisse Hilfsbedürftigkeit bei dem Beschwerdeführer, bewertet das Helfernetz mit Eltern und anderen Vertrauenspersonen jedoch als ausreichend, dass er ohne Beistandschaft Fortschritte erzielen kann. Deshalb wurde die Beistandschaft aufgehoben. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des Staats. (noo)
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