So soll ein nächstes CS-Debakel verhindert werden (es geht auch um Boni)

so soll ein nächstes cs-debakel verhindert werden (es geht auch um boni)

Bundesraetin Karin Keller-Sutter spricht waehrend einer Medienkonferenz zur Volksinitiative “Fuer eine zivilstandsunabhaengige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)”, am Mittwoch, 21. Februar 2024 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)

Die Medienkonferenz im Livestream – ab 14.15 Uhr

Video: YouTube/Der Schweizerische Bundesrat – Le Conseil fédéral suisse – Il Consiglio federale svizzero

Klarere Zuordnung von Verantwortlichkeiten, mehr Kompetenzen für die Finma, krisenfestere Abwicklungspläne: So will der Bundesrat einen zweiten Fall CS verhindern. Kein Thema sind für ihn generell höhere Eigenmittelanforderungen und ein Boni-Verbot.

Mitte März 2023 übernahm die UBS die Credit Suisse, die kurz vor dem Zusammenbruch stand. Es war eine staatlich unterstützte Übernahme, um die Finanzstabilität zu sichern und Schaden von der Volkswirtschaft und dem Steuerzahler abzuwenden.

Im Nachgang zum Aus der Credit Suisse (CS) hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Gesamtevaluierung des Regelwerks in Aussicht gestellt. Am Mittwoch wurde der 339 Seiten umfassende Bericht publiziert.

In einem Communiqué informiert der Bundesrat am Mittwoch, dass die Analyse Lücken im bestehenden Too-Big-To-Fail-Dispositiv aufgezeigt hätten. Und darum Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung der Regulierung bestünden.

Der Bundesrat macht in seinem Bericht eine breite Auslegeordnung. Er geht auf insgesamt 37 Massnahmen in den Bereichen Aufsicht, Eigenmittelanforderungen, Frühintervention, Liquiditätssicherung in der Krise, Abwicklungsplanung und Krisenorganisation ein. 22 dieser Massnahmen will er umsetzen, sieben weitere will er vertieft prüfen. Acht Massnahmen lehnt der Bundesrat ab.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wo liegen die Schwerpunkte des Bundesrats?

Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen gemäss Communiqué gezielt für systemrelevante Banken und zum Teil spezifisch für die UBS als einzig verbliebene global systemrelevante Bank in der Schweiz eingeführt werden. Einzelne Massnahmen betreffen jedoch auch weitere Banken und Finanzinstitute, so der Bundesrat.

Das Massnahmenpaket gliedert sich in drei Stossrichtungen:

  1. Die Prävention soll gestärkt werden. Mit expliziten regulatorischen Anforderungen und einem erweiterten Instrumentarium der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA sollen die gute Unternehmensführung (Corporate Governance) und ein verantwortungsvolleres Risikomanagement von systemrelevanten Banken eingefordert werden. Dies solle zum Beispiel durch klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten, eine Bonusregelung gelingen.
  2. Die Liquidität der Banken soll gestärkt werden. Dazu soll das Potenzial zur Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank deutlich ausgebaut werden. Zudem soll die Möglichkeit für eine staatliche Liquiditätssicherung im Rahmen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank ins ordentliche Recht überführt werden.
  3. Das Kriseninstrumentarium soll erweitert werden. Im Krisenfall müssten systemrelevante Banken geordnet aus dem Markt ausscheiden können. Darum soll die Abwicklungsplanung erweitert und die mit der Umsetzung verbundenen Rechtsrisiken weiter minimiert werden.

Ist «Too Big To Fail» dann kein Thema mehr?

Mit den vorgeschlagenen Weiterentwicklungen des Too-Big-To-Fail-Dispositivs könne die Wahrscheinlichkeit einer schweren Krise einer systemrelevanten Bank in der Schweiz signifikant reduziert werden, so der Budnesrat.

Ein vollständiger und definitiver Ausschluss jeglichen Risikos sei aber nicht möglich oder «würde jede wirtschaftliche Tätigkeit systemrelevanter Banken verunmöglichen».

Mehr:

Bekommt die Finma jetzt neue Kompetenzen?

Die Finma soll in unterschiedlichen Bereichen einfacher eingreifen können. Einerseits soll dies über explizitere, gesetzlich geregelte Anforderungen geschehen, andererseits soll ihr Instrumentarium erweitert werden. Beispielsweise im Bereich der Corporate Governance oder zwecks Frühinterventionen, so der Bundesrat.

Geprüft werde zudem die Einführung einer Bussenkompetenz der Finma gegen juristische Personen.

Bei den Boni bleibt alles wie gehabt?

Die Finma habe zwar bereits 2010 – «entsprechend den internationalen Standards» – ein Rundschreiben (2010/1) erlassen über die Grundsätze zu den Vergütungssystemen bei Finanzinstituten. Allerdings existiere in der Schweiz Stand heute keine gesetzlichen Regelungen zu Boni.

Darum schlägt der Bundesrat in seinem Bericht eine Reihe von Massnahmen vor, um Boni zu regeln.

  • Wer für Missmanagement verantwortlich ist, soll durch die Finma zur Verantwortung gezogen werden können. Im Fall von Missmanagement sollen Boni gestrichen werden, auch rückwirkend, unabhängig davon, ob sie bereits ausbezahlt wurden (sogenannte Clawbacks).
  • Boni sollen an Kriterien des langfristigen wirtschaftlichen Erfolgs gebunden sein und Sperrfristen unterliegen können.

Dies soll für systemrelevante Banken gelten. Es sei aber auch zu prüfen, dies auch auf weitere Banken auszuweiten, heisst es im Communiqué des Bundesrates.

Eine Limitierung oder ein Verbot variabler Vergütungen schätzt der Bundesrat als nicht zielführend ein.

Mehr Boni und Eskapaden:

Und das Notrecht braucht es jetzt nicht mehr?

Auf staatliche Nothilfe sei grundsätzlich und wenn immer möglich zu verzichten, hält der Bundesrat fest.

Trotzdem soll die Möglichkeit «in konkreten Krisen im Landesinteresse und gestützt auf die Bundesverfassung Notrecht anzuwenden», nicht kategorisch ausgeschlossen werden.

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Wie geht es weiter?

In einem ersten Schritt sollen Anpassungen in Verordnungen erfolgen, die durch den Bundesrat verabschiedet werden können. In einem zweiten Schritt werden Anpassungen auf Gesetzesstufe vorbereitet und dem Parlament unterbreitet, so der Bundesrat.

Ziel ist es, in der ersten Hälfte 2025 gleichzeitig zwei Pakete für die Umsetzung zu präsentieren. Eines mit Änderungen auf Verordnungsstufe, die vom Bundesrat verabschiedet werden können, und eines mit den Eckwerten für die Änderungen auf Gesetzesstufe, welche dem Parlament unterbreitet werden. (yam, mit Material der sda)

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