Trotz 100'000 Franken Lohn gibts einen Antrag zur Prämienverbilligung

Das neue Prämienverbilligungssystem in Zürich sorgt für Verwirrung und viele Rückzahlungsforderungen. Jetzt soll es schon wieder auf den Prüfstand.

Die steigenden Krankenkassenprämien sind für viele Haushalte eine Last. Helfen sollen Prämienverbilligungen. Bund und Kantone übernehmen bis zu 90 Prozent der Prämien für Menschen mit wenig Geld. Doch in Zürich bekommen derzeit auch Gutverdienende unaufgefordert einen Antrag für die Prämienverbilligung zugeschickt.

Mehrere News-Scouts sind verwundert und melden sich bei 20 Minuten. «Ich erhielt das Antragsformular, obwohl ich 100’000 Franken im Jahr verdiene, unverheiratet bin und keine Kinder habe. Ist das ein Fehler?», sagt ein Leser.

Darum gibts jetzt Antragsformulare per Post

Bei der zuständigen Zürcher Sozialversicherungsanstalt (SVA) bestätigt Kommunikationsleiterin Daniela Aloisi auf Anfrage den Versand. Die Frist für den Antrag auf eine Verbilligung für das Jahr 2023 läuft in Zürich am 31. März ab. Deshalb bekämen jetzt viele einen Brief, die sich noch nicht gemeldet haben. Unter den Empfängerinnen und Empfängern könnten auch solche mit hohem Lohn sein.

Grund für den Brief sei das neue System, das seit 2021 in Zürich gilt. Damit will der Kantonsrat Schlupflöcher stopfen. Vorher sei der Prozess sehr einfach , aber nicht bedarfsgerecht gewesen. «Basis waren mehrjährige definitive Steuerzahlen», sagt Aloisi.

So funktioniert das neue Zürcher System

Bisher meldeten die Gemeinden die Anspruchsberechtigten der SVA Zürich und diese verschickte die Anträge. Wer einen Antrag erhielt, musste nur unterschreiben und das Formular einschicken. Neu muss man jetzt ein Formular ausfüllen und es gibt wie bei den Steuern eine provisorische Einschätzung mit 80 Prozent Teilzahlung. Sobald die definitiven Steuerwerte da sind, was Monate oder Jahre dauern kann, gibt es die restlichen 20 Prozent.

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Trotz 100’000 Franken Lohn gibts einen Antrag zur Prämienverbilligung

Im vergangenen Jahr mussten laut «Tages-Anzeiger» über 67’000 Personen eine Prämienverbilligung fürs Jahr 2021 zurückzahlen, weil sich ihre finanziellen Verhältnisse verbessert haben. Die damals aktuellsten definitiven Steuerfaktoren betrafen meist noch das Jahr 2019.

«Die neue Zürcher Prämienverbilligung ist anspruchsvoll, aber das neue System beginnt langsam zu greifen», so Aloisi. Die Zahl der Rückforderungen sei bereits 2022 zurück gegangen. Wer einen Antrag erhält, müsse sich immer fragen: Hat sich meine finanzielle Situation massgebend positiv verändert?

Es gebe aber auch jene Personen, die keine Post von der SVA Zürich bekommen und selber aktiv werden müssen. «Ereignisse, die im Jahr 2023 stattgefunden haben und sich negativ auf die finanzielle Situation auswirken, kennt die SVA Zürich nicht», sagt Aloisi.

Weil die Durchführung der Prämienverbilligung seit 2021 viel aufwändiger geworden ist, brauchte die SVA Zürich 15 neue Vollzeitstellen. Für den Kantonsrat ein Zeichen, dass das neue System zu kompliziert ist. Er verlangt deshalb bereits wieder eine Überarbeitung des Systems. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli soll nun bis nächstes Jahr Verbesserungen prüfen.

Individuelle Einkommensgrenze

Ab wann es Anspruch zu Prämienverbilligungen gibt, hängt wie bei den Steuern von Faktoren wie Einkommen, Vermögen, Wohnort und Familiensituation ab. In Zürich haben mancherorts Familien mit drei Kindern mit 183’600 Franken Einkommen Anspruch. Ob du berechtigt bist, kannst du mit dem Onlinerechner der SVA Zürich ermitteln.

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