Eine Zürcher Hundesitterin weigert sich 10 Jahre lang, einen Hund dem rechtmässigen Besitzer zurückzugeben – dafür ist sie nun verurteilt worden

eine zürcher hundesitterin weigert sich 10 jahre lang, einen hund dem rechtmässigen besitzer zurückzugeben – dafür ist sie nun verurteilt worden

Ein Weimaraner Rüde: Um einen solchen Vierbeiner ist an der Zürcher Goldküste ein Streit entbrannt. Christopher Furlong / Getty

Über den Fall gab es schon im Jahr 2014 Medienberichte. Und nach dem entführten Hund Odin wurde sogar jahrelang in einer Facebook-Gruppe gefahndet.

Der Weimaraner Rüde erblickte im Jahr 2010 das Licht der Welt und gehörte einem Architekten, der in einer Zürcher Goldküstengemeinde wohnte. Bei einem Spaziergang mit dem Welpen wurde er von einer ihm zunächst unbekannten Frau angesprochen. Sie erzählte dem Architekten, dass sie früher einen ähnlichen Hund gehabt habe.

Es entwickelte sich eine Bekanntschaft. Als Odin dann fast zwei Jahre alt war, vertraute der Besitzer den Hund der Frau jeweils für einige Stunden als Hundesitterin gegen ein Entgelt an.

Dann musste der Architekt im Sommer 2013 für vier Wochen nach Italien. Da er Odin nicht mitnehmen konnte, bat er die Hundesitterin, so lange auf das Tier aufzupassen. Laut einem Bericht von «20 Minuten» aus dem Jahr 2014 hat er ihr dafür 1000 Franken gegeben, obwohl sie gar kein Geld wollte.

Als der Architekt aus Italien zurückkam, sei die Frau aber nicht mehr erreichbar gewesen. Zwei Tage später schrieb sie dem Architekten, dass sie mit dem Hund in den Ferien weile. Seither fehlte von dem Rüden jede Spur.

Nun ist die 49-jährige Schweizer Hundesitterin mit einem Strafbefehl wegen Veruntreuung rechtskräftig verurteilt worden. Sie hatte den Hund im Sommer 2013 nämlich entführt. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, hat sich die Frau auch in der Folge trotz mehrmaliger Aufforderung geweigert, den Hund wieder an den rechtmässigen Eigentümer auszuhändigen.

Sogar einen Privatdetektiv eingeschaltet

Gemäss dem Zeitungsbericht von 2014 schaltete der Besitzer einen Anwalt, die Gemeinde und die Polizei ein. Polizisten verschafften sich Zugang zur Wohnung der Frau, die aber verlassen und leer war. Sie soll einen grossen Schuldenberg bei Ämtern hinterlassen haben.

Um seinen Hund zu finden, investierte der Architekt mehrere zehntausend Franken, klapperte Hunderte von Tierärzten, Hundeschulen und sonstige Adressen ab und engagierte sogar einen Privatdetektiv.

Laut dem nun rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland, der vom 26. Februar 2024 datiert, hatte der Hund einen Wert von 2200 bis 3500 Franken. Das Bezirksgericht Meilen erkannte schon mit Urteil vom 5. Juli 2013, dass die Beschuldigte dem Geschädigten den Hund innerhalb von sieben Tagen herauszugeben habe, was allerdings nie geschah.

Stattdessen hat die Frau – laut dem Strafbefehl – innert weniger Tage ihre damalige Wohnung im Kanton Zürich leer geräumt und sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde nach unbekannt abgemeldet. Sie verliess die Schweiz zusammen mit dem Hund. Sie habe dann vor allem im europäischen Ausland, hauptsächlich in Frankreich, gelebt und den Hund wie ihr eigenes Haustier gehalten.

Der Hund ist im Sommer 2023 gestorben

Dem Strafbefehl ist ferner zu entnehmen, dass sich die Frau am Hund Odin «erfreute, ohne für die finanziellen Kosten für dessen Erwerb und Ausbildung aufgekommen zu sein». Laut dem Strafbefehl verstarb der Hund im Juli 2023 altershalber in der Schweiz, ohne je wieder an den rechtmässigen Eigentümer zurückgegeben worden zu sein.

Die 49-jährige Frau, deren Beruf im Strafbefehl mit «Sekretärin» angegeben wird, ist nun wegen Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 120 Franken (also 7200 Franken) verurteilt worden, bei einer Probezeit von 2 Jahren. Sie wurde zudem mit einer Busse von 1000 Franken bestraft und muss zusätzlich 2750 Franken für die Verfahrenskosten übernehmen.

Darunter fallen Auslagen für eine rückwirkende Telefonkontrolle und die Übersetzung eines Rechtshilfeersuchens. Total muss die Frau also 3750 Franken bezahlen. Die Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen. Der Strafbefehl ist seit dem 16. März rechtskräftig.

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