Asylsuchenden wird das Bargeld in Basel nicht gestrichen

Die Forderung von SVP-Grossrat Joël Thüring blieb im Parlament chancenlos. Im Baselbiet steht die gleiche Debatte noch bevor.

asylsuchenden wird das bargeld in basel nicht gestrichen

Basler SVP-Grossrat Joël Thüring wollte Prepaid-Karten für Asylsuchende. Bargeld berge Fehlanreize. Das sah das Ratsplenum anders.

Den Asylsuchenden in Basel-Stadt wird das Bargeld nicht gestrichen: Der Basler Grosse Rat hat sich am Mittwoch deutlich gegen eine Forderung von SVP-Grossrat Joël Thüring und Konsorten ausgesprochen, welche die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber nach deutschem Vorbild forderte.

Dies entspräche einer Praxisänderung. Heute werden die finanziellen Hilfeleistungen an die verschiedenen Asyl-Gruppen grossmehrheitlich in bar ausgezahlt. Und genau darin macht die SVP ein hohes Missbrauchspotenzial fest. Asylsuchende könnten die Hilfeleistungen für «illegale Aktivitäten» ausgeben, oder aber an ihre Familienmitglieder in ihrer Heimat schicken – im schlimmeren Fall auch an Schlepperbanden geben.

«Nur ein einziger Franken pro Tag reicht aus, um im Heimatland eine Familie zu unterstützen», argumentierte Thüring im Parlament. Darum habe sich eine regelrechte Industrie gebildet, in der Asylbewerber in Europa Geld in ihre Ursprungsländer zurückschicken. Oder eben Schlepper bezahlten, die sie herbrachten. Das berge Fehlanreize, die mit einer Prepaidkarte eingedämmt werden könnten. Mit einer Karte nehme man den Asylsuchenden nichts weg, vielmehr sei eine solche praktisch und helfe auch gleich noch dabei, das «Asylchaos», wie es Pascal Messerli (SVP) nannte, in den Griff zu kriegen.

Ein «Nicht-Problem»

Abgesehen von der SVP-Fraktion sowie Teilen der LDP und Mitte/EVP-Fraktion konnte das Parlament dem Vorschlag nichts abgewinnen. Dass Asylsuchende das wenige Geld, das sie erhielten, anderweitig nutzen würden, sei ein «Nicht-Problem», so SP-Grossrätin Hanna Bay. Eine «Überwachungsmassnahme», nannte es Basta-Grossrat Nicola Goeperft, welche die Ausgrenzung von Flüchtlingen bestärke. «Sie schliesst auch von gesellschaftlichen Aktivitäten wie Strassenfesten oder Flohmärkten aus, wo nur mit Bargeld bezahlt werden kann.»

Auch die Regierung war nicht bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen. Die Forderung bringe gleich mehrere Probleme und Unklarheiten mit sich, erörterte Wirtschaftsdirektor Kaspar Sutter (SP). Für Personen mit hängigem Asylverfahren sei ohnehin der Bund zuständig, der sie in allererster Linie mit Sachleistungen – also Essen und Unterkunft – unterstütze. Vom Kanton erhalte jene Gruppe nur vier Franken täglich an Taschengeld. «Das sind zehn Zigaretten. Ich glaube nicht, dass eine Bezahlkarte, welche Aufwand, Kosten und Bürokratie verursachen würde, irgendeine Wirkung hätte», so Sutter.

84 Personen erhalten zwölf Franken am Tag

Personen mit einem negativen Asylentscheid, deren Rückführung ins Ursprungsland jedoch nicht möglich ist, erhalten eine sogenannte Nothilfe. Auch hier rechne sich die Einführung einer Bezahlkarte nicht. «Wir sprechen hier von 84 Personen im ganzen Kanton, die zwölf Franken pro Tag erhalten», sagte Sutter.

Und bei vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden wolle die Regierung nicht auf Abschreckung per Bezahlkarte setzen. Vielmehr müsse die Integration dieser Menschen im Vordergrund stehen.

Am Ende lehnte der Grosse Rat die Motion mit 71 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. Die Debatte um Bezahlkarten für Asylsuchenden ist damit aber nicht vom Tisch. Gleichlautende Vorstösse wurden in diversen anderen Kantonen eingereicht – auch im Baselbiet. Die Forderung wird kommende Woche im Landrat behandelt.

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