Etikettenschwindel bei Ikea lohnte sich nicht

Ein Mann kauft bei Ikea vier faltbare Matratzen. Er will aber nicht den vollen Preis bezahlen und schummelt. Das kommt ihn teuer zu stehen.

etikettenschwindel bei ikea lohnte sich nicht

Im Abhollager des Möbelgeschäfts hat der Mann die Produktbeschreibungen mit dem Strichcode für den Preis ausgetauscht.

Mittellos scheint der Mann aus dem Zürcher Unterland nicht zu sein. Das lässt mindestens die Geldstrafe erahnen, zu der ihn die Staatsanwältin nun verurteilt hat. Die Höhe einer solchen Strafe ist nämlich auch einkommensabhängig.

Doch der Reihe nach. Der im Bezirk Bülach wohnhafte Schweizer fuhr an einem Nachmittag im Juli 2023 ins bekannte schwedische Möbelhaus nach Dietlikon. Dort kaufte er gleich vier faltbare Matratzen des Typs «Släkt». Ob der Mann tatsächlich Besuch von «Familie» oder «Verwandtschaft» erwartete, wie dies die deutsche Übersetzung von «släkt» vermuten lässt, muss offenbleiben.

Gartenkissen statt Matratze

Auf jeden Fall stapelte der Schweizer die vier Matratzen zum Stückpreis von 89 Franken auf seinen Einkaufswagen. Dort lag damit Ware im Wert von 356 Franken. Doch diesen Preis bezahlte der Kunde nicht. Stattdessen griff er kurz darauf in der Ablage des Warenlagers zu einem Überzug für ein Gartenstuhlkissen, Stückpreis 8 Franken. Er öffnete die Plastikverpackung und fischte das Papier mit dem Produktbeschrieb heraus. Darauf war auch der Strichcode mit dem Stückpreis des Sitzkissens: 8 Franken. Der Kunde riss dann auch noch die Plastikverpackung der obersten Matratze «Släkt» auf und schob den Zettel des billigen Sitzkissens oben in die Plastikverpackung der wesentlich teureren Matratze.

32 statt 356 Franken

Der Mann begab sich zur Kasse und scannte den von ihm selbst eingeschobenen und unrichtigen Preiscode des Stuhlkissenbezugs viermal ein. Die Anzeige der Kasse zeigte 32 Franken, die der Kunde mit Twint bezahlte. Anschliessend verliess er den Kassenbereich in Richtung Tiefgarage.

Wer dem Kunden wie auf die Schliche kam, geht aus dem mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl nicht hervor. Wohl aber, dass der heute 45-Jährige wegen des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 110 Franken, also total 4400 Franken, verurteilt wurde. Die Anzahl Tagessätze bestimmt sich nach dem Verschulden. Möglich sind bis zu 180 Stück. Die Höhe wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Täterin oder des Täters bestimmt. Sie beträgt in der Regel mindestens 30 und maximal 3000 Franken.

Um die Geldstrafe nicht bezahlen zu müssen, darf sich der Verurteilte drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. Fällig werden dagegen die Busse von 900 und Verfahrenskosten von 800 Franken. Mit diesen 1700 Franken hätte sich der Mann 19 «Släkt»-Matratzen leisten können.

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